Integration ist eine herausragende und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die dem Erhalt des inneren Friedens dient. Darauf hat der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, anlässlich des 6. Integrationsgipfels der Bundeskanzlerin hingewiesen. „Eine gelingende Integrationspolitik muss darauf gerichtet sein, Menschen mit Migrationshintergrund die gleichberechtigte Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen“, betonte Schneider, der an dem Gipfel am heutigen Dienstag in Berlin teilnimmt. „Die ökumenische, also weltweite, und interkulturelle Perspektive gehört zu unserem Selbstverständnis als evangelische Kirche. Aus diesem Selbstverständnis heraus wollen wir Kirche für alle sein und zu gelingender Integration beitragen.“
Zu einer solchen gelingenden Integration gehöre nicht zuletzt auch die Möglichkeit, in Deutschland arbeiten zu können und somit den eigenen Lebensunterhalt zu sichern, betonte Schneider. Die EKD begrüße die Anstrengungen, die Bundesregierung und Landesregierungen für die Verbesserung des Arbeitsmarktzugangs für Menschen mit unterschiedlichen Aufenthaltsrechten unternommen haben. Allerdings müssen diese Anstrengungen fortgesetzt werden.
Neben weiteren rechtlichen Verbesserungen wie sie nun beispielsweise in Umsetzung der neuen EU Asylverfahrensrichtlinie mit der Verkürzung des Arbeitsverbots für Asylsuchende auf neun Monate vorgesehen sind, müssten auch die praktischen Bedingungen in den Blick genommen und Beratungsangebote ausgebaut werden. „Dabei ist Unterstützung für Benachteiligte elementar“, betont der Ratsvorsitzende. „Ich plädiere für eine Fortführung des sehr erfolgreichen ESF Bundesprogramms für Geduldete und Bleibeberechtigte, die durch rechtliche Beratung und individuelle Angebote vielen Personen den tatsächlichen Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnet haben.“ Diese sollen aber – trotz der exzellenten Bewertung, die sie unlängst in einer Evaluation erhalten haben – wegen Kürzungen aus Brüssel eingestellt werden. Hiergegen hatte sich auch die Integrationsministerkonferenz auf ihrem letzten Treffen Ende März gewandt und sich für eine Fortsetzung des Programms ausgesprochen.
Für viele Bleibeberechtigte hängt von der Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, auch ihre Aufenthaltssicherheit ab. Nur wenn sie weiterhin genug Einkommen nachweisen können, bleibt ihnen und ihren Familien der sichere Aufenthaltstitel erhalten.
„Gerade durch die Beratungen im Rahmen des ESF Programms konnten Diakonie und andere Wohlfahrtsverbände Bleibeberechtigte unterstützen und ihnen durch die Vermittlung in Arbeit genau diesen Nachweis ermöglichen. Das darf nicht gefährdet werden“, so Schneider.
Die EKD nimmt den Integrationsgipfel zum Anlass, ihre Forderung nach der Einführung einer gesetzlichen stichtagsungebundenen Bleiberechtsregelung zu erneuern. Trotz der unterschiedlichen Altfall- und Bleiberechtsregelungen leben noch immer über 85.000 Geduldete in Deutschland – davon rund 36.000 seit über sechs Jahren. Sie konnten von den bisherigen Regelungen nicht profitieren, weil sie die Voraussetzungen des Stichtages oder die hohen Anforderungen nicht erfüllten oder aber unter die restriktiven Ausschlussgründe fielen. „Wir erhoffen uns, dass die guten Vorschläge zur Einführung einer umfassenden Bleiberechtsregelung aus den Ländern im Bund aufgegriffen werden“, betonte Schneider, „Kettenduldungen sollen endlich der Vergangenheit angehören“.
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