Elektro-Zigaretten-Verbot ist in Stadt und Landkreis Wolfenbüttel kein Thema

von Marc Angerstein




[image=5e1764c5785549ede64cce46]Das ist ein Vorstoß, der heute für zahlreiche Medienberichterstattungen und Gesprächsstoff sorgte: Mitarbeiter der der Landeshauptstadt Hannover dürfen in städtischen Gebäuden keine Elektro-Zigaretten mehr rauchen. Und darüber hinaus prüfe die Stadtverwaltung offenbar eine Ausweitung des Verbotes, wonach grundsätzlich niemand mehr in öffentlichen Gebäuden Elektro-Zigaretten rauchen dürfe.

Das Thema Elektro-Zigarette und ein damit verbundenes Rauchverbot ist in Stadt und Landkreis Wolfenbüttel kein Thema. Auf WolfenbüttelHeute.de-Anfrage erklärte ein Kontrolleur des Landkreises, dass die Kontrolle des Einhaltens vom Nichtraucherschutzgesetz Aufgabe der Ordnungsbehörden der Städte und Samtgemeinden sei. Dem Landkreis lägen demnach zum Thema Elektro-Zigaretten auch keine Vorgänge vor. Frank Greie vom Ordnungsamt der Stadt Wolfenbüttel erklärte uns gegenüber ebenfalls, dass das heute heiß diskutierte Thema in unserer Lessingstadt derzeit keine Relevanz habe.

Die Elektro-Zigarette - im wahrsten Sinne in aller Munde


Dabei sind viele Raucher auf diese neue Form des Rauchens umgestiegen. Weniger schädlich soll sie sein und auch die Lebensqualität der Nichtraucher kaum beeinträchtigen. Statt Rauch gibt der Elektro-Glimmstängel nur Wasserdampf ab, so dass er auch innerhalb von Gebäuden geraucht werden darf, statt nur draußen in der derzeit milden Winterluft.

Die Stadt Hannover hat das Konsumieren innerhalb ihrer Gebäude den rund 7.000 Mitarbeitern untersagt, weil noch unklar sei, wie schädlich die Elektrozigarette ist.

Weil sie Dampf abgibt, statt Rauch wie der übliche Glimmstängel, wird sie nicht nur draußen, sondern auch in Gebäuden konsumiert. Hannover hat der Verwendung von E-Zigaretten in Gebäuden jetzt aber ein Ende gesetzt, bevor es richtig angefangen hat. Als eine der ersten Kommunen verbietet die Stadt ihren Bediensteten den Genuss von E-Zigaretten in städtischen Gebäuden und Fahrzeugen. Von dem Verbot sind rund 7.000 Mitarbeiter betroffen. Nach Medienberichten laufen derzeit Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

Städte- und Gemeindebund zu E-Zigaretten-Verbot


„Derzeit liegen uns keine konkreten Gefährdungshinweise und Beschwerden über den Gebrauch von sogenannten E-Zigaretten vor. Im Gegenteil: weder gibt es Beschwerden über Qualm noch über herumliegende Zigarettenkippen. Zudem fallen E- Zigaretten nach Auskunft des Niedersächsischen Sozialministeriums nicht unter die Rauchverbote nach dem Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz“, erklärte der Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Thorsten Bullerdiek, heute in Hannover.

Um ein Verbot der sogenannten “elektronischen Zigaretten” durchzusetzen, bedarf es nach Einschätzung des Sprechers des Kommunalen Spitzenverbandes einer verlässlichen gesetzlichen Regelung auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Ob dies erforderlich ist oder ob “elektronisches Rauchen” mit geprüften Liquids eine Alternative zu echten Zigaretten ist, bleibe daher abzuwarten. Dies zu beurteilen ist Aufgabe des Verbraucherschutzes. Für die Städte und Gemeinden gibt es derzeit keine Möglichkeit Verbote auszusprechen und damit ohne gesetzliche Regelung Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken.

“Ohne Rechtsgrundlage und verlässliche Erkenntnisse zu konkreten Gefahren können und dürfen die Städte und Gemeinden den Gebrauch von E-Zigaretten – zum Beispiel in Gaststätten – nicht untersagen. Hier wird der Gesetzgeber eine Entscheidung treffen können und ggf. müssen, wenn er über gesicherte Erkenntnisse verfügt. Problematisch kann es aber werden, wenn der Handel der Produkte nicht mehr offen und damit kontrollierbar erfolgt, sondern sich ein „grauer“ Markt entwickelt. Daher sollte sorgfältig geprüft werden, ob die Abgabe der in den Verdampfern verwendeten Liquids nicht besser lebensmittelrechtlich kontrolliert und mit den Inhaltsstoffen ausgezeichnet im Supermarkt oder Tabakladen unter Beachtung des Jugendschutzes erfolgt und nicht unkontrolliert“, so Bullerdiek.