Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser




Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, einer Entschließung der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg im Bundesrat beizutreten. Ziel der Entschließung ist es, eine angemessene Budgetsteigerungsrate festzulegen und so die auskömmliche Finanzierung von Kostensteigerungen, die ein Krankenhaus nicht selbst beeinflussen kann, wie z. B. tarifliche Steigerungen bei den Personalkosten, sicherzustellen. Auf dieser Basis soll das Vergütungsrecht der Krankenhäuser weiterentwickelt werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der unter anderem die Abschläge für Mehrleistungen nur noch bei den betroffenen Krankenhäusern selbst berücksichtigt. Damit würde die bisherige Kollektivhaftung entfallen und die Benachteiligung kleiner Krankenhäuser, die selbst keine Mehrleistungen erbracht haben, vermieden.

„Eine entsprechende gesetzliche Regelung ist für die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung zwingend erforderlich“, sagte Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. „Wir müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser gerade im ländlichen Raum sicherstellen. Dafür reichen die bisher von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunkte für einen Gesetzesentwurf nicht aus. Es handelt sich dabei um eher kurzfristig angelegte Maßnahmen, die nicht geeignet sind, die Existenz der Krankenhäuser auf Dauer zu gewährleisten.“


mehr News aus Wolfenbüttel