Parkgebührenerhöhung: Gibt es Folgen für Bewohnerparkausweise?

von Jan Borner


Ein Leser unserer Online-Tageszeitung hat sich gefragt, ob die Gebührenerhöhung auch Auswirkungen auf Bewohnerparkausweise hat. Symbolfoto: Jan Borner
Ein Leser unserer Online-Tageszeitung hat sich gefragt, ob die Gebührenerhöhung auch Auswirkungen auf Bewohnerparkausweise hat. Symbolfoto: Jan Borner | Foto: regionalHeute.de



Wolfenbüttel. Ab dem 11. April werden in der Stadt Wolfenbüttel die Parkgebühren angehoben (regionalHeute.de berichtete). Statt den bisherigen 50 Cent je Stunde, soll ein Parkplatz in der Parkgebührenzone I, in der die meisten kostenpflichtigen Parkplätze der Stadt liegen, demnächst einen Euro kosten. Ein Leser unserer Online-Tageszeitung hat sich gefragt, ob die Gebührenerhöhung auch Auswirkungen auf Bewohnerparkausweise hat.

Für die Nutzer von Bewohnerparkausweisen gibt es eine freudige und kurze Antwort: Nein. Die Erhöhung der Parkgebühren hat keinen Einfluss auf die Gebühren von Bewohnerparkausweisen. Der Grund dafür: Die Kosten für Bewohnerparkausweise werden ganz unabhängig von den üblichen Parkgebühren, die man an den Parkautomaten zu zahlen hat, durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt – und diese gilt bundesweit. "Ob Berlin, München oder Wolfenbüttel, die Beantragung kostet maximal 30,70 Euro", erklärt Thorsten Raedlein, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Wolfenbüttel.

Infos zum Bewohnerparkausweis




Bewohnerparkausweise berechtigen Anwohner in Gebieten mit einer schwierigen Parksituation zur Nutzung von markierten Parkplätzen. Wie Thorsten Raedlein betont, gibt es nur im Bereich der Innenstadt solche Bewohnerparkplätze. Zur Nutzung dieser Parkflächen kann jeder Anwohner mit Hauptwohnsitz in der Innenstadt (siehe Karte) einen Bewohnerparkausweis beantragen, sofern er Halter oder Nutzer eines Kraftfahrzeuges ist. "Der Bewohnerparkausweis wird für ein Jahr ausgestellt und kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beantragt werden", erklärt Thorsten Raedlein weiter. Die Jahresgebühr beträgt 30,70 Euro und ist bei der Beantragung zu bezahlen.


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