Sehlde. Am vergangenen Wochenende sind in einer Wohnung einer 35-Jährigen etwa 115 Gift- und Würgeschlangen beschlagnahmt worden, nachdem die Frau selber Opfer eines Schlangenbisses wurde und in Lebensgefahr geraten war. Experten sagen, die Frau hatte Glück im Unglück, dass sie von einer östlichen Diamantklapperschlange gebissen wurde. Wäre sie von einer anderen Schlangen aus ihrer Haltung gebissen worden, wäre das wohl ihr sicherer Tod gewesen.
Wie Polizeisprecher Matthias Pintak gegenüber regionalHeute.de berichtet, gehörten einige der Giftschlangen zu den zehn tödlichsten weltweit. Darunter Taipane, Mambas und Cobras. Die Schlangen, so Pintak, seien in einer Wohnung in Plastikboxen mit einfachen Klippverschlüssen aufbewahrt worden. Das sei nicht nur nicht artgerecht, sondern lebensgefährlich. "Wenn eine dieser Schlangen ausgebüxt wäre, wäre das eine immense Gefahr gewesen, die bis zum Tod eines Menschen geführt hätte", macht der Polizeisprecher deutlich, der solch einen Fall während seiner Dienstzeit auch noch nicht erlebt hat.
Strafverfahren eingeleitet
Auf die Frau, die inzwischen außer Lebensgefahr ist, werden nun einige Konsequenzen zukommen, weiß Matthias Pintak. Seitens der Polizei wurde bereits ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Weitere Verfahren könnten folgen, das sei aber Aufgabe des Landkreises, so Pintak.
Von dort aus heißt es, dass für die Haltung der Giftschlangen eine Genehmigung vorliegen muss. Das, so Landkreissprecher Andree Wilhelm, sei so in der Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung verankert. Die besagt: "Es ist verboten, nicht gewerblich Giftschlangen einschließlich der Nattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis, Giftechsen, tropische Giftspinnen und giftige Skorpione zu halten." Ausnahmen können von den zuständigen Kommunen erteilt werden, wenn durch die Haltung des gefährlichen Tieres im Einzelfall keine Gefahr für Dritte entsteht und gewährleistet ist, dass der Tierhalter vom Landkreis oder der kreisfreien Stadt festgelegte Gegenmittel und Behandlungsempfehlungen bereithält.
Keine Genehmigung
Im Falle der Frau aus Sehlde lag keine Genehmigung vor, so Wilhelm. Daher werde vom Landkreis nun die artenschutzrechtlichen, tierschutzrechtlichen Verstöße sowie Verstöße gegen die Gefahrtier-Verordnung geprüft. "Die nun bekannt gewordene nicht genehmigte Tierhaltung der Halterin wird der Landkreis Wolfenbüttel untersagen. Weitere Maßnahmen wie Ordnungswidrigkeitsverfahren, Einleitung eines Strafverfahrens über die Staatsanwaltschaft sind derzeit in Prüfung", so Wilhelm.
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