Fahndungsaufruf im Internet ging nach hinten los

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Ein Bestohlener rief über Facebook zu einer privaten Fahndung auf. Doch rechtlich war auch das nicht so ganz astrein. Foto/Sreenshot: Anke Donner
Ein Bestohlener rief über Facebook zu einer privaten Fahndung auf. Doch rechtlich war auch das nicht so ganz astrein. Foto/Sreenshot: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Durch die sozialen Netzwerke ging am Donnerstag ein Fahndungsaufruf - und zwar ein ganz privater. Der Besitzer eines Fahrradladens suchte via Internet nach einem vermeintlichen Dieb. Doch ist diese Aktion überhaupt rechtlich legitim?


Über sämtliche Kanäle streute der Fahrradladen-Besitzer am Donnerstag die Meldung, man habe ihn in seinem Geschäft bestohlen. Angefügt hatte er gleich noch ein Bild, das den mutmaßlichen Täter zeigt.
+++ACHTUNG BITTE TEILEN+++
Hallo ich wurde um 11Uhr von ........ * wohnhaft in ...... * meinem Ladengeschäft ....... ausgeraubt. In der Geldbörse befanden sich über 2000€, Ec-Karten, Kreditkarten etc. .... * ist flüchtig. Wenn Ihr Ihn seht, bitte sofort 110 anrufen. VIELEN DANK

Schrieb der Bestohlene unter anderem an unsere Redaktion und auf seiner eigenen Facebook-Seite. Auf Nachfrage von regionalHeute.de erklärte die Polizei Wolfenbüttel, dass der Diebstahl der Brieftasche gemeldet wurde und der Fall auch als solcher behandelt wird. Der Mann sei aber nicht zur Fahndung ausgeschrieben, wie es der Ladenbesitzer gegenüber unserer Online-Zeitung behauptete.

Aufruf hat rechtliche Konsequenzen


Die Verbreitung solcher "privaten Fahndungsaufrufe" sei ein Straftatbestand, erklärt die Polizei Wolfenbüttel. Das Bild des Mannes mit dem Hinweis er habe ihn ausgeraubt in Umlauf zu bringen, erfüllt unter anderem den Straftatbestand der üblen Nachrede und der falschen Verdächtigung. Dem Bestohlenen selber droht nun eine Anzeige.

*Name und Adresse von der Redaktion unkenntlich gemacht.


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