Wolfenbüttel. Am Mittwoch und Donnerstag fanden im gesamten Innenstadtbereich schwerpunktmäßige Fahrradkontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei Wolfenbüttel statt.
von Tanja Bischoff
„Das unerlaubte Fahren in der Fußgängerzone, aber auch die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt, sowie das Fahren entgegen der Fahrtrichtung und die Beeinträchtigung des Gehörs durch Kopfhörer zählten zu den häufigsten Vergehen der Radfahrer“, so Oberkommissar Reiner Stephan. Mit dem Rad rollern sei erlaubt, aber nur in Schrittgeschwindigkeit. Hier gebe es nur einen mündlichen Hinweis der Beamten.
Das Bußgeld beginnt mit 10 Euro für ein beeinträchtigtes Gehör. Mit lauter Musik in den Ohren könne leicht ein Martinshorn oder andere Verkehrsteilnehmer überhört werden. Das Fahren in der Fußgängerzone außerhalb der festgelegten Zeiten wird mit 15 Euro geahndet. Das Fahren in die entgegengesetzte Fahrtrichtung kostet den Radfahrer 20 Euro. Das Bußgeld kann, ausschließlich bargeldlos, gleich vor Ort entrichtet werden. Wer seine Bankkarte nicht dabei hat bekommt Post von der Bußgeldstelle.
Ordnungsamt ist nur für ruhenden Verkehr zuständig
„Wir selber sind nur für den ruhenden Verkehr zuständig, daher dürfen wir hier kein Ordnungsgeld verhängen,“ erklärt ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Daher erfolgten die Kontrollen in Zusammenarbeit mit der Polizei. Man setze auf Aufklärung und Rücksichtnahme. Übersichtspläne über die Radwege und Abstellanlagen im Stadtbereich werden von den Beamten verteilt.
„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ So lautet §1, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung. Viele der angehaltenen Radfahrer hatten auch Verständnis hierfür. Speziell die jungen Leute zeigten sich vernünftig und einsichtig. Aber es gebe auch immer mal wieder erhitzte Gemüter und verärgerte Radfahrer, die ihrem Unmut lautstark Luft machten, so der Oberkommissar. Von vielen Anwohnern werden die Kontrollen jedoch begrüßt. Auch in den kommenden Wochen werden regelmäßige Radkontrollen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden.
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