Fahrradzonen in Wolfenbüttel: Hier sollen Radler Vorrang haben

In drei Quartieren der Stadt könnten bald Fahrradzonen entstehen. Hier hätten Radler Vorrang vor Autos.

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Symbolbild | Foto: Alexander Panknin

Wolfenbüttel. In der kommenden Woche wird sich der städtische Bauausschuss mit dem Thema Fahrradzonen beschäftigen. Die Verwaltung hat Vorschläge zu einer einheitlichen Gestaltung ausgearbeitet. Und auch drei Bereiche vorgeschlagen, die sich als Fahrradzone eignen würden.



Bevor es zu einer Entscheidung kommt, soll die Politik zunächst einmal über den Gestaltungsvorschlag der Verwaltung entscheiden. Im nächsten Stepp soll die Verwaltung ermächtigt werden, die Einrichtung der drei vorgeschlagenen Fahrradzonen in den Quartieren Schützenstraße, Lessingstraße und Alter Weg prioritär zu prüfen. Bei positivem Ergebnis soll die konkrete Ausgestaltung noch in diesem Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Drei Quartiere vorgeschlagen


Die Verwaltung hat in einer ersten Sondierung drei Zonen ermittelt. Eine davon ist der Bereich Schützenstraße. Hier soll die Fahrradzone im Groben die Straßen Schützenstraße, Fritz-Fischer-Straße, Gabelsbergerstraße, Dr.- Kirchheimer-Straße, Töpferstraße und Hellerstraße umfassen.

Die zweite Fahrradzone, die die Verwaltung vorschlägt, ist die rund um die Lessingstraße und soll die Straßen, Sophienstraße, Lauenstraße, Lessingstraße, Anna-Vorwerk-Straße und Leibnizstraße umfassen.

Die dritte Fahrradzone soll im Bereich der Straßen Kälberanger, Mittelweg, Grüner Platz, Alter Weg, Neuer Weg, an der Schildwiese und Am Roten Amte liegen.

Fahrradzonen


Eine Fahrradzone umfasst einen Bereich, in dem kein Durchgangsverkehr mehr stattfindet. Einfahren dürfen hier nur Anwohner, oder Anlieger. Der Fahrradverkehr hat Vorrang vor dem Kraftverkehr. Die Bereiche werden durch (farbliche) Markierungen, Piktogramme und Schilder gekennzeichnet. Die Fahrradzonen in Wolfenbüttel sollen künftig eine Fahrgassenbreite von vier Metern haben. Außerdem sollen Bereiche um Parkbuchten besonders gekennzeichnet werden und einen Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Fahrzeugen von 75 Zentimeter haben.


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