Flüchtlinge: Erstaufnahme durch den Landkreis nicht mehr nötig

von Jan Borner


Ab Montag, 15. Februar, soll die Erstaufnahme von Flüchtlingen durch den Landkreis Wolfenbüttel nicht mehr nötig sein. Foto: Archiv
Ab Montag, 15. Februar, soll die Erstaufnahme von Flüchtlingen durch den Landkreis Wolfenbüttel nicht mehr nötig sein. Foto: Archiv | Foto: Anke Donner)



Wolfenbüttel. Seit Oktober letzten Jahres musste neben anderen Kommunen auch der Landkreis Wolfenbüttel im Rahmen der sogenannten Amtshilfe dem Land bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen helfen. Grund dafür war die Überlastung der Erstaufnahmeeinrichtungen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, wurden innerhalb kürzester Zeit neue Gemeinschaftsunterkünfte, wie die Notunterkunft in der Strümpell-Schule in Schöppenstedt geschaffen. Ab Montag, 15. Februar, soll die Erstaufnahme von Flüchtlingen durch den Landkreis Wolfenbüttel nun nicht mehr nötig sein.

Am heutigen Freitagvormittag habe das Land Niedersachsen dem Landkreis Wolfenbüttel bestätigt, dass die Amtshilfe am 15. Februar auslaufen soll. Das bestätigte Kornelia Vogt, Pressesprecherin des Landkreises, auf Anfrage unserer Online-Tageszeitung. Wie Rüdiger Lehmann von der Landkreisverwaltung bereits im Sozialausschuss am Donnerstagabend erklärte, sehe es zurzeit so aus, als habe das Land in seinen Erstaufnahmeeinrichtungen erst einmal genug Platz, sodass die Erstaufnahme durch die Kommunen, die dabei auch die Registrierung und die ärztliche Voruntersuchung der Menschen organisiert haben, nicht mehr gebraucht werde. Zum Zwecke der Erstaufnahme hatte das Deutsche Rote Kreuz in Schöppenstedt zwei Notunterkünfte in der ehemaligen Realschule und der ehemaligen Strümpell-Schule errichtet, in denen bis zu 300 Menschen unterkommen können (regionalheute.de berichtete). Immer wieder brachten Busse in den letzten Monaten geflohene Menschen zu den Unterkünften, von denen viele aber auch sofort wieder weiterzogen, weil sie andere Ziele innerhalb Deutschlands oder Europa hatten. Zurzeit befinden sich nach Angaben der Kreisverwaltung nur 31 Personen in den beiden Notunterkünften.

Notunterkünfte sollen als Gemeinschaftsunterkünfte genutzt werden


Wie Landrätin Christiana Steinbrügge betonte, sollen die Notunterkünfte aber auch weiterhin als Gemeinschaftsunterkünfte genutzt werden. Im Falle eines akuten Wohnungsmangels könne der Landkreis so noch Platz vorhalten, damit zugewiesene Flüchtlinge zwischenzeitlich dort unterkommen können. Außerdem, so die Landrätin, könne es schließlich auch sein, dass das Land in ein paar Monaten seine Meinung wieder ändere und die Amtshilfe bei der Erstaufnahme durch die Kommunen doch wieder gebraucht werde. Die Landrätin erklärte, dass das Land die Ansage gemacht habe, die Kosten, die im Zuge der Amtshilfe zur Erstaufnahme entstanden sind, vollumfänglich zu erstatten.

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