Flüchtlingskinder ohne Begleitung: Gesetzesentwurf birgt Herausforderungen

von


| Foto: Marc Angerstein)



Landkreis. Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sorgt nun im Landkreis Wolfenbüttel für Sorgenfalten auf den Stirnen der Jugendsamtsmitarbeiter. Denn der Entwurf soll die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf das gesamte Bundesgebiet regeln. Auch der Landkreis würde bei einer Verabschiedung des Gesetze vor neue Herausforderungen gestellt werden.

Vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) soll ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden, der eine bundesweite Verteilung von Flüchtlingskindern ohne Begleitung regelt. Der Antrag hierzu stammt von der bayrischen Landesregierung. Denn besonders in Süddeutschland gehen Jugendämter unter der ansteigenden Zahl an elternlosen Flüchtlings-Kindern in die Knie, weiß Sabine Walter vom Jugendamt Wolfenbüttel.

Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts sei die Zahl der minderjährigen unbegleiteten Kinder, die in Deutschland stranden, von rund 4.000 auf 6.000 angestiegen.

„Besonders in München ist die Zahl sehr hoch und die Jugendämter sind überlastet. Wir müssen also damit rechnen, sollte sich dieses Gesetzt durchsetzten, dass wir auch hier im Landkreis mehr Flüchtlingskinder ohne Begleitung aufnehmen müssen. Das würde uns hier im Jugendamt vor eine enorme Herausforderung stellen“, verkündete Jugendamtsleiterin Sabine Walter kürzlich im Kreis-Jugendhilfeausschuss.

Auf Nachfrage von WolfenbüttelHeute.de erklärte sie weiter: „Wir wissen, dass es diesen Entwurf geben soll und müssen uns schon jetzt auf diese Situation einstellen. Es werden derzeit noch keine konkreten Pläne ausgearbeitet, aber gedanklich befassen wir uns damit auf jeden Fall schon.“

<a href= Jugendamt-Leiterin Sabine Walter.">
Jugendamt-Leiterin Sabine Walter. Foto:



Denn sollte sich der Entwurf durchsetzen, könnte das Gesetz noch diesen Sommer, oder spätestens im Hebst verabschiedet werden. Nicht viel Zeit, um entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Es ist auch noch nicht ganz klar, wie die Verteilung aussehen wird“, so Sabine Walter weiter und betont, dass es bisher nur sehr dürftige Informationen zu diesem Thema gibt.

Um den Mehrbedarf dann abdecken zu können, müsste das Personal aufgestockt und Unterkunftsplätze geschaffen werden. Auch finanziell könnte die Neuregelung zur Herausforderung für den Landkreis werden. "Es könnte durchaus möglich sein, dass sich die Bundesregierung nicht an den Kosten beteiligt, sondern allein die Kommunen die finanziellen Mittel aufbringen müssen", mutmasst Sabine Walter.

Nach bisherigen Information soll der Entwurf die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel regeln. „Wie genau dieses Gesetz nun aussehen wird, ist bisher nicht klar definiert. Möglicherweise wird aber auch hier eine Quote festgelegt. Für uns als Amt würde das bedeuten, dass Flüchtlingsinder, die ohne eine erwachsene Begleitung hier ankommen, von uns in Obhut genommen werden müssten. Wir würden dann dafür sorgen, dass sie erstmal wohlbehalten in Kinderheimen im Landkreis untergebracht werden. Denn egal, woher diese Kinder kommen und aus welchen Gründen sie nach Deutschland flüchten mussten - Das Kindeswohl steht an oberster Stelle. Und so werden wir uns dann, wenn es soweit ist, auch um diese Kinder kümmern. Denn, ganz gleich, welcher Nation sie sind. Kinder sind Kinder und es ist unsere Aufgabe, dass sie hier aufgenommen werden“, betont Sabine Walter.

Vier Fälle im Landkreis


In den vergangenen Monaten wurden bereits vier junge Menschen aus Krisengebieten im Landkreis aufgenommen, die ohne ihre Eltern kamen. „Wir wissen nicht genau, was mit den Eltern ist und warum diese Kinder nach Deutschland kamen. Bei zwei Jungen wissen wir, dass die Mutter im Heimatland verblieben ist. Nähere Umstände sind uns aber nicht bekannt. Oft ist es aber so, dass die Eltern entweder verstorben sind, oder die Kinder von ihren Eltern weggeschickt wurden, um dem Militärdienst in ihrer Heimat zu entkommen. So versuchen Eltern ihre Kinder zu schützen und sie vor einem Leben im Krieg zu bewahren“, erklärt Sabine Walter weiter.

Die vier minderjährigen Jungs konnten aber inzwischen bei Verwandten im Landkreis unterkommen und befinden sich nicht mehr in der Vormundschaft des Jugendamts. Nachdem der ausländerrechtliche Status ermittelt wurde, wurden die Jungen als Flüchtlinge anerkannt, da sie als politisch verfolgt gelten. Nun dürfen sie für drei Jahre in Deutschland bleiben und sogar arbeiten, oder eine Ausbildung machen. Danach wird eine erneute Prüfung stattfinden, in der geklärt wird, wie die Situation in den Heimatländern ist. „Wir haben es aber in der Vergangenheit schon erlebt, dass die Kinder, nach eingehender Prüfung und in Ansprache mit den Ämtern, in ihre Heimat zurückkehrten. Unabhängig davon, ob dort Frieden eingekehrt ist oder nicht, haben sie das Bedürfnis zu ihren Familien zurückzukehren“, so Sabine Walter.

Nähere Informationen zum Gesetzesvorhaben finden Sie unter folgendem Link.


mehr News aus Wolfenbüttel


Themen zu diesem Artikel


Krieg