Winnigstedt. Im Gemeindegebiet kommt es demnächst zu Kartierungsarbeiten für den Neubau der 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk (UW) Helmstedt/Ost bis zum UW Bleckenstedt/Süd. Darüber informiert die TenneT TSO GmbH in einer Pressemitteilung.
TenneT führt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Rastvogelkartierungen als Vorarbeiten durch. Durch die Kartierungen werden Rastvogelbestände erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf den vom Untersuchungsraum betroffenen Grundstücken. Hierbei werden Flächen visuell und unterstützend akustisch erfasst, um Vorkommen rastender und durchziehender Vogelarten festzustellen. Hierzu werden Flächen zu Fuß begangen oder die Erfassung erfolgt von Wegen aus. Um Störungen gering zu halten, erfolgt die Erfassung zum Teil auch aus dem Auto heraus.
Diese Grundstücke sind betroffen
Die Rastvogelkartierungen erfolgen von privaten und öffentlichen Wegen aus, die begangen und befahren werden müssen. Darüber hinaus müssen auch landwirtschaftliche Flächen zu Fuß betreten werden. Informationen darüber, welche Flurstücke sich im Untersuchungsraum befinden, findet man in der Flurstücksliste. Aufgrund der hohen Anzahl der Flurstücke wird eine detaillierte Flurstücksliste gegebenenfalls entweder auf der Gemeindewebsite veröffentlicht oder kann direkt bei der Gemeinde eingesehen werden. Die Flurstücksliste ist auch auf der Homepage von TenneT einsehbar.
So lange dauern die Kartierungsarbeiten
Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Vögel und hängt auch von äußeren Umständen wie der Witterung ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern. Der zeitliche Umfang der Kartierungen ist artspezifisch und dauert in der Regel mehrere Stunden am Tag und in der Morgen- und Abenddämmerung. Die Erfassungen zu den Zugzeiten der Vögel erfolgen an jeweils einzelnen Tagen im Zeitraum August 2025 bis April 2026. Insgesamt finden in diesem Zeitraum 18 Begehungen statt. Dieser relativ lange Zeitraum ist erforderlich, um sowohl den Herbst- als auch den Frühjahrszug möglichst vollständig erfassen zu können. Zu beachten ist, dass nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums bei der Erfassung betroffen sind. Da die konkrete Auswahl der Kartierbereiche im Rahmen einer Übersichtsbegehung erfolgt, ist es möglich, dass viele Flurstücke beziehungsweise Grundstücke gar nicht und einige mehrfach betreten werden müssen.
Das passiert bei Schäden
Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher, privater und landwirtschaftlicher Wege mit regulären Autos. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt beziehungsweise in voller Höhe entschädigt.
Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach diesem sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden. Weitere Informationen finden Interessierte im Internet. Für Fragen steht die Bürgerreferentin des Unternehmens, Frau Katrin van Herck, unter der Telefonnummer 05132/89-1007 oder per Mail an katrin.van.herck@tennet.eu zur Verfügung.