Sickte. „Jetzt fängt das schöne Frühjahr an und es beginnt die neue Gartensaison“, so verkündet die Samtgemende Sickte und informiert über die einzuhaltenden Ruhezeiten.
Der Rasen muss gemäht, der Baum- und Strauchschnitt geschreddert werden. In diesem Zusammenhang weist die Samtgemeindeverwaltung darauf hin, dass Ruhezeiten einzuhalten sind, in dieser ist beispielsweise das Rasenmähen mit lauten Motormähern nicht gestattet.
Die Verletzung der Ruhezeiten stellt einen Verstoß gegen Paragraph 12 der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit in der Samtgemeinde Sickte dar und kann mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einer Geldbuße seitens des Ordnungsamtes geahndet werden.
Das sind die Ruhezeiten
Sonn- und Feiertage: ganztägig
An Werktagen in den Zeiten:
- 20 bis 22 Uhr (Abendruhe)
- 22 bis 7 Uhr (Nachtruhe)
Die aktuelle Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde Sickte findet sich auch auf der Internetseite der Satmgemeinde Sickte unter www.sickte.de – Verwaltung – Satzung und Verordnung.
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