Geflügelpest im Elm nachgewiesen: Landkreis verhängt Stallpflicht

Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen im Stall oder einer anderen, gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtung, verbleiben.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Elm-Asse. In einem Hausgeflügelbestand in der Samtgemeinde Elm-Asse hat sich ein Verdacht auf Geflügelpest am gestrigen Donnerstag bestätigt. Wie der Landkreis Wolfenbüttel am Freitag mitteilte, wurde eine Aufstallung für Geflügel im gesamten Kreisgebiet angeordnet. Die Pflicht zur Aufstallung gilt vom heutigen 5. März 2021 bis auf Widerruf.


Zusätzlich wird ein Sperrbezirk mit Beobachtungsgebiet eingerichtet, der einzelne Gemeinden oder Ortsteile in den Samtgemeinden Elm-Asse, Sickte und der Einheitsgemeinde Cremlingen umfasst. Im betroffenen Gebiet dürfen Geflügel oder Geflügelbestandteile beziehungsweise –produkte nicht in Bestände ein- oder ausgeführt werden. Ausnahmegenehmigungen sind im Einzelfall möglich. Geflügelhalter können sich dafür an das Veterinäramt melden.

Der Kontakt zu Wildvögeln ist soweit wie möglich zu unterbinden. Insbesondere ist die Versorgung der Tiere so zu gestalten, dass Wildvögel zu Futter, Tränkwasser und Einstreumaterial keinerlei Zugang haben. Die Stallungen dürfen nicht von unbefugten Personen betreten werden. Außerdem ist grundsätzlich Schutzkleidung zu tragen. Zur Desinfektion des Schuhwerks sind geeignete Einrichtungen, beispielsweise Desinfektionsmatten, zu verwenden.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass auch kleine Betriebe mit sehr geringen Beständen und Hobbyhalter verpflichtet sind, ihre Haltung dem Veterinäramt zu melden. Bisher noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen sollten daher unverzüglich angezeigt werden. Auch hier gelten die Maßnahmen ab dem 5. März 2021 bis auf Widerruf.

Kontakt und weitere Infos


Die Allgemeinverfügungen zur Aufstallung und zum Sperrbezirk wurden am 4. März 2021 im Amtsblatt veröffentlicht: www.lkwf.de/amtsblatt Weitere Informationen des Veterinäramtes unter www.lkwf.de/geflügelpest. Private und betriebliche Geflügelhaltungen können sich für Fragen und Meldungen an das Veterinäramt unter veterinaeramt@lk-wf.de oder 05331 84 782 melden. Weitere Informationen zur Geflügelpest auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES): Tierseucheninfo (niedersachsen.de)


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