Geflügelpest: Stallpflicht in Teilen des Landkreises

Es wurde eine Überwachungs- und eine Schutzzone eingerichtet.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. In einem Geflügelbetrieb bei Osterwiek, Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt, ist es zu einem Ausbruch der Geflügelpest gekommen. Im südlichen Bereich des Landkreises Wolfenbüttel werden daher eine Überwachungs- und eine Schutzzone eingerichtet, um andere Geflügelhaltungen zu schützen. Darauf weist der Landkreis in einer Pressemitteilung hin.



In einer Allgemeinverfügung vom 30. Januar ordnet der Landkreis Wolfenbüttel eine unverzügliche Aufstallung für gewerbliche und private Geflügelbestände im betroffenen Gebiet an. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Tauben, Enten und Gänse müssen im Stall oder einer anderen, gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtung, verbleiben.

Überwachungs- und Schutzzone eingerichtet


Die Überwachungszone umfasst Teile der Gemeinde Schladen-Werla sowie Teile der Samtgemeinden Oderwald und Elm-Asse. Südlich von Hornburg wurde zudem eine Schutzzone eingerichtet. In dem betroffenen Gebiet dürfen kein Geflügel oder Geflügelbestandteile oder -produkte in Bestände ein- oder ausgeführt werden. Ausnahmegenehmigungen sind im Einzelfall möglich. Geflügelhalterinnen und -halter können sich dazu an das Veterinäramt wenden.

Kontakt zu Wildvögeln vermeiden


Der Kontakt zu Wildvögeln ist so weit wie möglich zu unterbinden. Insbesondere ist die Versorgung der Tiere so zu gestalten, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter, Tränkwasser und Einstreumaterial haben. Die Stallungen dürfen nicht von unbefugten Personen betreten werden. Außerdem ist grundsätzlich Schutzkleidung zu tragen. Zur Desinfektion des Schuhwerks sind geeignete Einrichtungen, wie beispielsweise Desinfektionsmatten, zu verwenden.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass auch kleine Betriebe mit sehr geringen Beständen und Hobbyhalter verpflichtet sind, ihre Haltung dem Veterinäramt zu melden. Bisher noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen sollten daher unverzüglich angezeigt werden.

Die Allgemeinverfügung wurde am 30. Januar 2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Weitere Informationen zur Geflügelpest auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Private und betriebliche Geflügelhaltungen können sich für Fragen und Meldungen an das Veterinäramt im Landkreis Wolfenbüttel melden: veterinaeramt@lk-wf.de, Telefon: 05331 84 6541.

Eine Karte gibt einen Überblick über Schutz (in rot)- und Überwachungszone (in blau).