Gemeinde Schladen-Werla weist auf die Einhaltung der Straßenreinig hin


| Foto: Anke Donner)



Schladen. Die Gemeinde Schladen-Werla weist auf die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung und Verordnung über die Straßenreinigungspflicht hin. Es ist erneut festzustellen, dass die Straßenreinigung in vielen Fällen nicht oder nur unzureichend vorgenommen wird.

Die Reinigung umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier und sonstigem Unrat. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, der Reinigungspflicht einmal wöchentlich nachzukommen, und somit tatkräftig die Aktion "Saubere Gemeinde" zu unterstützen.  Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass alle Anlieger verpflichtet sind ihren Gehweg und Gosse zu reinigen.

Es wird mitgeteilt, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verstärkt Kontrollen durchführen werden. Die Gemeinde Schladen-Werla ist bemüht, durch ein gepflegtes Ortsbild positiv in Erscheinung zu treten. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass jeder mithilft und seinen Verpflichtungen nachkommt.