Wolfenbüttel. Bereits im August dieses Jahres hatte die Stadt Wolfenbüttel der Gemeinnützige Wohnstätten eG, eine der größten Wohnungsbaugesellschaften Wolfenbüttels, vorgeworfen, dass diese sich weigere, Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen (regionalWolfenbüttel.de berichtete). Die Verhandlung mit der Wohnungsbaugesellschaft wurden allerdings weiter geführt und seien nach Angaben der Stadtverwaltung jetzt zu einem Ergebnis gekommen, das aus Sicht der Stadt Wolfenbüttel "mager und enttäuschend" sei. Für lediglich eine Wohnung in der Frankfurter Straße sei ein Mietvertrag angeboten worden, der auf zwei Jahre befristet sei, so die Stadtverwaltung.
Seit mittlerweile 15 Monaten befinde sich die Stadt Wolfenbüttel in Verhandlungen mit der Gemeinnützige Wohnstätten eG, damit diese freistehenden Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stelle, heißt es seitens der Stadtverwaltung. Auch Landrätin Christiana Steinbrügge und Bürgermeister Thomas Pink hätten sich seit Monaten mehrmals mit gemeinsamen Schreiben an den Geschäftsführer der Gemeinnützige Wohnstätten eG gewandt und um den Abschluss von Mietverträgen für die zur Verfügung stehenden freien Wohnungen im Stadtgebiet gebeten. Das Ergebnis dieser Bemühungen, so Bürgermeister Thomas Pink, sei nun allerdings ein "mehr als mageres Angebot". Für lediglich eine Wohnung in der Frankfurter Straße werde nun ein Mietvertrag angeboten, der auf zwei Jahre befristet sei und nicht verlängert werden könne.
Zweites Wohnungsangebot bereits im Belegungsrecht der Stadt
Wie die Stadtverwaltung erklärt, habe es zwar noch ein weiteres Angebot für eine Wohnung in der Elbinger Straße gegeben, hierbei habe sich nach einer näheren Prüfung aber herausgestellt, dass die Stadt bei dieser Wohnung ohnehin ein Belegungsrecht besitze, da sie aus öffentlichen Mitteln gefördert worden sei. Zudem sei die Wohnung in der Elbinger Straße seitens der Stadt bereits für die Unterbringung einer wohnungssuchenden Familie aus Wolfenbüttel vorgesehen, erklärte der Bürgermeister. Somit stelle eine der größten Wohnungsbaugesellschaften der Stadt, die über einen Bestand von mehr als 1.600 Wohnungen im Stadtgebiet verfüge, lediglich eine einzige Wohnung für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung, so die Stadtverwaltung, und das obwohl weiterer freier Wohnraum im Eigentum der Genossenschaft sei.
Bürgermeister Thomas Pink zeigte sich in einem Pressegespräch über das bisherige Verhandlungsergebnis mit der Gemeinnützige Wohnstätten eG verärgert. Foto: Thorsten Raedlein
Was sind die Gründe?
Wie der Bürgermeister betonte, verärgere ihn besonders, dass die Gemeinnützige Wohnstätten eG ihr Verhalten nicht richtig begründe. Die Genossenschaft solle zunächst verbandsrechtliche Gründe angeführt haben, die es nach Informationen der Stadtverwaltung aber gar nicht gegeben habe, weil der Genossenschaftsverband ausdrücklich die Vermietung von Wohnungen an Flüchtlinge begrüße, so die Stadtverwaltung. Danach seien steuerrechtliche Probleme angeführt worden, aber auch diese seien schnell entkräftet worden, so der Bürgermeister. Wie die Stadt berichtet, würde sich die Genossenschaft nun darauf berufen, dass nach den Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes und der geltenden Satzung jedem Mitglied nur eine Wohnung angeboten werden könne. Und da die Stadt Wolfenbüttel mit ihren Genossenschaftsanteilen als ein Mitglied anzusehen sei, könne ihr deshalb auch nur eine Wohnung zur Verfügung gestellt werden.
Angebote der Stadt
Die Stadt Wolfenbüttel habe allerdings ausdrücklich und verbindlich angeboten, für jede Person, die in eine Wohnung der Gemeinnützige Wohnstätten einzieht, einen Genossenschaftsanteil zu erwerben und diese so zu Mitgliedern der Gemeinnützige Wohnstätten eG zu machen, erklärt der Bürgermeister. Darüber hinaus habe die Stadt angeboten, nicht nur die derzeit vermietungsreifen Wohnungen anzumieten, sondern auch die noch zu sanierenden Wohnungen. Die Stadt wolle diese entsprechend herrichten. Die Ablehnung der Genossenschaft sei für die Stadt deshalb auch aus kaufmännischer Sicht nicht nachvollziehbar.
"Gemeinsame Gewinner oder gemeinsame Verlierer"
Claus-Jürgen Schillmann von der Kreisverwaltung. Foto: Marc Angerstein
Auch Claus-Jürgen Schillmann von der Kreisverwaltung zeigte sich von den bisherigen Verhandlungsergebnissen mit der Wohnungsbaugenossenschaft sehr enttäuscht. Er betonte, dass es die Aufgabe der gesamten Gesellschaft sei, die Herausforderungen mit der Unterbringung und Integration von Geflohenen zu meistern. Auch Baugesellschaften, die in diesem Zusammenhang etwas leisten könnten, müssten hier mitmachen, erklärte er. Dass die Gemeinnützige Wohnstätten eG, die in ihrer 120-jährigen Geschichte immer lösungsorientiert gearbeitet habe, sich nun so verhalte, sei für ihn sehr erschütternd, so Claus Jürgen Schillmann. Es könne in diesem Zusammenhang nur gemeinsame Gewinner oder gemeinsame Verlierer geben, erklärte er. Deshalb wolle er erneut an die Gemeinnützige Wohnstätten eG appellieren, ihre Position noch einmal zu überdenken.
Eine Stellungnahme der Gemeinnützige Wohnstätten eG wurde seitens der Redaktion angefragt.
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