Gemeinnützige Wohnstätten eG verweigert Wohnraum für Flüchtlinge

von Jan Borner


Aufgrund des Mangels an zur Verfügung stehenden Wohnungen greift die Stadt Wolfenbüttel bereits auf eine Unterbringung von Flüchtlingen in Containern zurück. Foto: Max Förster
Aufgrund des Mangels an zur Verfügung stehenden Wohnungen greift die Stadt Wolfenbüttel bereits auf eine Unterbringung von Flüchtlingen in Containern zurück. Foto: Max Förster | Foto: Max Förster



Wolfenbüttel. In einer kurzfristig angesetzten Pressekonferenz hat die Stadt Wolfenbüttel am heutigen Freitagvormittag ihre Wut und ihr Unverständnis über das Verhalten der Gemeinnützige Wohnstätten eG im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern zum Ausdruck gebracht. Die Stadt wirft der Genossenschaft vor, ihr freistehende Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen zu verweigern. Nachdem die Stadt nach langen Verhandlungen kürzlich drohte, an die Öffentlichkeit zu gehen, falls die Gemeinnützige Wohnstätten eG innerhalb einer gesetzten Frist keine freistehenden Wohnungen zur Verfügung stelle, entschied diese, keinen Wohnraum für Flüchtlinge zu vermieten.

Seit fast einem Jahr, so Stadtrat Thorsten Drahn, versuche die Stadtverwaltung bei der Gemeinnützige Wonstätten eG freie Wohnungen zur Unterbringung von Asylbewerbern anzumieten. Das sei bis heute allerdings nicht gelungen. Anfang dieses Jahres habe sich Thorsten Drahn dann persönlich in die Verhandlungen eingeschaltet. In einem Gespräch mit Christoph Kowollik, dem Vorstandsvorsitzendem der Gemeinnützige Wohnstätten eG, im Februar habe dieser dann auch die Unterstützung der Genossenschaft zugesagt, allerdings mit dem Einwand, dass vor Abschluss entsprechender Verträge noch zivil- und steuerrechtliche Aspekte zu prüfen seien. Auf die Nachfrage, um welche Aspekte es sich dabei handle, habe Christoph Kowollik keine konkrete Antwort gegeben und lediglich auf laufende Beratungen des Landes und Bundesverbandes verwiesen, so Thorsten Drahn.

Aufschub aufgrund von "zivil- und steuerrechtlichen Aspekten"?


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Stadtrat Thorsten Drahn. Foto: Anke Donner)



Da auch in den folgenden Monaten auf die Anfragen der Stadt nur mit dem Hinweis auf laufende Beratungen der Verbände geantwortet worden sei, habe Stadtrat Thorsten Drahn im Juni schließlich direkt selbst beim Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, sowie beim Landesverband der Wohnungswirtschaft Niedersachsen/Bremen nachgefragt, welche Probleme die Verbände bei der Vermietung sehen würden. "Da durfte ich zu meiner gleichzeitigen Verwunderung, als auch Freude feststellen, dass weder der Bundes- noch der Landesverband zivil- und/oder steuerrechtliche Hürden sahen, die dem Abschluss von Mietverträgen der Gemeinnützige Wohnstätten eG mit der Stadt Wolfenbüttel im Wege stünden", erzählte Thorsten Drahn.

In der Hoffnung, dass nun schnell die Mietverträge abgeschlossen werden könnten, teilte die Stadt im Juni schriftlich Christoph Kowollik mit, dass es keine zivil- oder steuerrechtlichen Probleme gebe. Doch statt der erwarteten Mietverträge sei als Antwort nur eine Mail gekommen, in der die Genossenschaft erklärte, dass sie nach so einer langen Zeit, den Sachverhalt zunächst noch einmal neu bewerten müsse. Außerdem hieß es in der E-Mail, dass wenn sich die Gemeinnützige Wohnstätten eG für eine Untervermietung an Flüchtlinge entscheiden sollte, sie sich unaufgefordert mit der Stadt in Verbindung setzen würde. Sechs weitere Wochen habe es allerdings keinerlei Rückmeldung gegeben und als die Stadt Anfang August erneut um Rückmeldung bat, sei keine Antwort gekommen.

Beschluss der Gemeinnützige Wohnstätten eG


Mitte August wendete sich Stadtrat Thorsten Drahn deshalb erneut an die Gemeinnützige Wohnstätten eG und machte in seiner E-Mail die Dringlichkeit der Situation deutlich. Er schrieb: "Wir bringen in der Stadt Wolfenbüttel Menschen in Containern unter, während die Gemeinnützige Wohnstätten auf freien Wohnungen sitzt". Die Stadt wies nämlich darauf hin, dass die Gemeinnützige Wohnstätten eG auf Ihrer Homepage und bei "Immobilienscout24.de" freie Wohnungen anbiete. "Diese Faktenlage, gepaart mit Ihrer Passivität in den vergangenen Monaten sorgt bei der hiesigen Verwaltung für Fassungslosigkeit und Verärgerung im höchsten Maße - das ist schlicht skandalös", fügte Thorsten Drahn an Christoph Kowollik gerichtet hinzu. Die Stadt setzte der Gemeinnützigen Wohnstätten eG in diesem Zuge die Frist, bis spätestens zum 31. August 2015 Mietverträge für sämtliche zur Verfügung stehenden Wohnungen zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen vorzulegen. Andernfalls wolle die Stadt die Öffentlichkeit über den bisherigen Ablauf der Verhandlungen unterrichten. Die Stadt wies abschließend in ihrer E-Mail darauf hin, dass die Zeit der fruchtlosen Kaffe- und Kekse-Runden vorbei sei. Stattdessen sei es höchste Zeit, zu handeln.

Via E-Mail antwortete die Gemeinnützige Wohnstätten eG, dass sie die Drohung der Stadt zur Kenntnis genommen habe, was unter anderem den Vorstand dazu bewogen habe, den einstimmigen Beschluss zu fassen, zunächst keinen Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen.

Stadt schließt nicht aus, polizeirechtliche Schritte einzuleiten


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Bürgermeister Thomas Pink: "Das können wir so nicht akzeptieren." Foto: Anke Donner)



"Das können wir so nicht akzeptieren", erklärte Bürgermeister Thomas Pink. "Augrund der bereits vorliegenden und der zu erwartenden Personenzahl (Prognose: 420), die noch in diesem Jahr in der Stadt aufgenommen werden muss, kann die Stadt die offensichtliche Verweigerungshaltung einer Wohnungsbaugesellschaft, die auch den Begriff der Gemeinnützigkeit in ihrem Namen trägt, nicht ohne Reaktion zur Kenntnis nehmen. Die Stadt wird daher weiterhin mit Nachdruck die Zuverfügungstellung dieser dringend notwendigen Kapazitäten einfordern." Wie Thorsten Drahn verdeutlichte, könne die Stadt im Falle einer fortgesetzten Verweigerung der Kooperation auch polizeirechtliche Schritte einleiten und die freistehenden Wohnungen zwangsweise für den Zweck der Flüchtlingsunterbringung einbeziehen. Das sei allerdings das allerletzte Mittel, so Thomas Pink, auch wenn zurzeit nicht ausgeschlossen werden könne, dass es so weit kommen werde. Der Bürgermeister erklärte außerdem, dass es sich bei diesem Schritt nicht um eine Enteignung handeln würde, schließlich blieben die Wohnungen auch nach diesem Einzug zu Zwecken der Flüchtlingsunterbringung im Besitz der Eigentümer, welche in diesem Fall wie üblich ihren Mietzins und soweit vertraglich vereinbart die üblichen Kosten für Renovierungen gezahlt bekommen würden.

Thomas Pink fügte hinzu: "Die menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge ist eine Aufgabe aller Ebenen des Staates. Damit kann sich auch die Gemeinnützige Wohnstätten nicht aus der Verantwortung stehlen." Für eine Stellungnahme war Christoph Kowollik bislang nicht zu erreichen.


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