Wolfenbüttel. Das Gesundheitsamt des Landkreises bietet die Grippeschutzimpfung am Mittwoch, dem 2. November, und Donnerstag, dem 3. November, jeweils vormittags von 9 bis 12 Uhr und nachmittags von 14 bis 17 Uhr an. Das teilte der Landkreis am heutigen Donnerstag mit. Zur Impfung werde die Krankenversicherungskarte benötigt, hieß es. Zudem solle der Impfausweis, sofern vorhanden, mitgebracht werden. Die Kosten würden von den meisten Krankenkassen zurückerstattet, hieß es weiter. Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus dürften auch zeitnah zu einer Grippeschutzimpfung erfolgen.
Die AOK, Barmer, BKK Mobil Oil, DAK und Techniker Krankenkasse unterstützen das Gesundheitsamt auch in diesem Jahr, indem sie die Kosten des Impfstoffes übernehmen. Versicherte dieser Krankenkassen sollen keine Rechnung erhalten, da direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werde. Alle anderen Impfwilligen sollen eine Rechnung über zwölf Euro erhalten, die sie dann bei ihrer Krankenversicherung zur Erstattung einreichen können, hieß es weiter. Auch bei den Personen, die in die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) nicht eingeschlossen sind, übernehme die Krankenkasse in den meisten Fällen die Impfstoffkosten.
Gesundheitsamt impft nur mit vorheriger Anmeldung
Die Grippeschutzimpfung durch das Gesundheitsamt erfolgt ausschließlich mit vorheriger Terminvergabe. Interessierte sollen sich unter gesundheitsamt@lk-wf.de oder 05331 84 501 anmelden können. Die Impfung werde dann im Gesundheitsamt des Landkreises Wolfenbüttel (Friedrich-Wilhelm-Straße 2a, 38302 Wolfenbüttel) erfolgen.
Die saisonale Influenza ist eine hoch ansteckende Infektionskrankheit, die in unseren Breitengraden vor allem im Winter zu regelmäßigen Grippewellen führt. Das Risiko sich zu infizieren ist sehr hoch, da die Viren übertragen werden durch Niesen, Husten, Sprechen, Händeschütteln, Kontakt mit verunreinigten Oberflächen wie etwa Türgriffen, enges Nebeneinanderstehen und -sitzen in Bussen und Bahnen. Influenza kann für Menschen mit einem schwachen Immunsystem eine lebensbedrohliche Erkrankung darstellen. Je höher der Durchimpfungsgrad in der Bevölkerung ist, umso mehr kann dieser Personenkreis geschützt werden.
Stiko empfiehlt Impfung für Risikogruppen
Die Stiko am Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Impfung für alle Personen, die 60 Jahre und älter sind, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, Menschen ab dem 6. Lebensmonat mit chronischen Grunderkrankungen, Personal in medizinischen Einrichtungen einschließlich Alten- und Pflegeeinrichtungen, Personal in Einrichtungen und Institutionen mit umfangreichem Publikumsverkehr.
Influenza-Erkrankungen betreffen Menschen aller Altersgruppen. Impfen lassen sollten sich insbesondere die Personen, die bei einer Ansteckung mit dem Grippevirus ein erhöhtes Risiko für eine schwere Erkrankung oder Komplikationen haben, hieß es. Dazu zählten Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Grundkrankheiten wie etwa chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- und Kreislauferkrankungen, Leber- und Nierenerkrankungen, Stoffwechselerkrankung, wie etwa Diabetes mellitus, chronische neurologische Krankheiten wie etwa multiple Sklerose, angeborene oder erworbene Immundefekte sowie HIV-Infektion.
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