Wolfenbüttel. Am Mittwoch diskutiert der Rat der Stadt Wolfenbüttel, ob das Grillen im öffentlichen Raum im Zeitraum vom 20. Juni bis zum 31. Oktober 2020 grundsätzlich gestattet werden soll. Zu diesem Thema äußerten sich im Vorfeld nun der Naturschutzbund Deutschland (NABU) Kreisgruppe Wolfenbüttel e.V. und der Linke Stadtratsabgeordnete André Owczarek in jeweiligen Pressemitteilungen.
Es soll zum Ablauf des "Testzeitraums" im dritten Quartal 2020 über Erkenntnisse aus der Praxis berichtet und geprüft werden, ob das Modell des standortunabhängigen öffentlichen Grillens in Wolfenbüttel ebenso gut funktionieren kann wie beim Vorbild Braunschweig. Die Beschlussvorlage sieht allerdings ausdrücklich vor, bestimmte Gebiete auszulassen. So sind Beispielsweise alle Landschaftsschutzgebiete und verschiedene weitere Forste ausdrücklich ausgenommen. Der Naturschutzbund (NABU) sieht allerdings keinerlei Vorteile darin, das Grillen auf öffentlichen Flächen generell zu erlauben. "Es ist für uns unverständlich, dass in der Stadt ein Probezeitraum für das Grillen anberaumt werden soll", äußert sich Cornelia Schilling, erste Vorsitzende des NABU Kreisgruppe Wolfenbüttel e.V.
So gebe es seit vielen Jahren bereits einen entsprechenden Platz in Wolfenbüttel, auf dem, wenn auch unerlaubterweise, das ganze Jahr über gegrillt werde. Neben einem Bereich an dem größere Lagerfeuer abgebrannt werden seien regelmäßig weitere Brandplätze auf dem Boden zu beobachten. Der Verein habe sich im Rahmen der Aktion "Sauberes Wolfenbüttel" in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren darum gekümmert, diesen Ort wieder zu säubern. "Der Verwaltung sollte der Ort bekannt sein", so Schilling. André Owczarek von der Linken im Rat der Stadt Wolfenbüttel sieht die Situation für den Testzeitraum etwas unproblematischer. "Ich gehe davon aus, dass sich nach der fast anderthalbjährigen Testphase herauskristallisieren wird, welche Plätze als öffentliche Grillplätze geeignet sind und welche weniger. Dies werde eine Einigung auf definitive öffentliche Grillplätze erleichtern.
Naturschutzbund warnt vor "Wildpinklern"
"Wo gegrillt wird, wird in der Regel auch getrunken. Die Anzahl der aufgefundenen Flaschen spricht regelmäßig für sich", erklärt Schilling. In einem Bereich der Grünanlage sei klar zu erkennen, wo die Notdurft verrichtet wird. "Teilnehmer der Aktion Stadtputz, unter ihnen auch immer wieder Kinder, werden vorsorglich von uns darauf hingewiesen, damit der Bereich gemieden wird." Auf die Umwelt- und Sicherheitspolitischen Aspekte kommt auch Owczarek zu sprechen: "Bestimmte Aspekte der Kritik an einer Erlaubnis des Grillens in der Öffentlichkeit haben zwar eine gewisse Berechtigung, sind aber angesichts des beschränkten Zeitraums des Testlaufs zu vernachlässigen. Auch nach einer Änderung der Sicherheitsverordnung wird der Brandschutz höchste Priorität genießen." Der Naturschutzbund hingegen prognostiziert bereits ein Ergebnis, mit dem sich der Stadtrat am Ende des Testzeitraums wohl definitiv befassen muss: "Im Falle einer Erlaubnis müssten die Orte regelmäßig überwacht und vor allem auch gereinigt werden. Anders als in der Vorlage angegeben, entstehen hierdurch selbstverständlich Kosten, die von der Allgemeinheit getragen werden müssen."
Linke sieht soziale Aspekte als deutlichen Vorteil
„Viele, vor allem junge in Ausbildung oder Studium befindliche, Menschen sind vom Vergnügen des privaten Grillens aufgrund fehlenden Gartens ausgeschlossen. Als LINKE war es immer unser Anliegen Räume der Zusammenkunft frei von Verzehrzwang zu schaffen, in denen eine gesellige Freizeit ohne den Ausschluss über den schmalen Geldbeutel möglich ist."
Bei einem positiven Beschluss des Rates am Mittwoch wird sich dann 2020 entscheiden, ob Kosten oder Nutzen überwiegen. Vonseiten der Linken würde man der Änderung der Sicherheitsverordnung zur Erlaubnis des öffentlichen Grillens aber in jedem Falle zustimmen.
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