Glasflaschenverbot an Himmelfahrt 2016


Symbolfoto: Archiv
Symbolfoto: Archiv | Foto: Robert Braumann



Schöppenstedt. Die Samtgemeinde Elm-Asse informiert darüber, dass auch in diesem Jahr wieder eine Allgemeinverfügung für den 5. Mai erlassen wurde. Inhalt der Allgemeinverfügung ist, dass am 5. Mai das Mitführen von Glasflaschen und Glasgefäßen untersagt ist. Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf den Bereich der Ruine Asseburg in einem Umkreis von 100 Metern, den Bismarckturm in einem Umkreis von 50 Metern, sowie die Wiese unterhalb des Bismarckturmes und den Verbindungsweg zwischen der Ruine Asseburg und dem Bismarckturm.

Die Samtgemeinde weist darauf hin, dass die Polizei an diesem Tag in den genannten Bereichen präsent sein wird. "Wir bitten um Beachtung und hoffen auf Ihr Verständnis. Die Bekanntmachung können sie in den Bekanntmachungskästen der Mitgliedsgemeinden und auf unserer Homepage (www.elm-asse.de) einsehen", heißt es seitens der Samtgemeindeverwaltung.


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