Kreis Wolfenbüttel. Gleich neun Glücksbringer besuchten Landrätin Christiana Steinbrügge im Kreishaus. Einige kamen in ihrer traditionellen schwarzen Kluft mit weißem Halstuch und Zylinder. Die Landrätin hatte die Schornsteinfeger zu einer kleinen Feierstunde eingeladen, um ihnen ihre Bestellungsurkunde zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister auszuhändigen. Dieses Amt beginnt für die Kaminfeger am 1. Januar 2015 und ist auf sieben Jahre befristet.
Das Berufsbild des Schornsteinfegers befindet sich seit dem Jahr 2008 in einem Wandel. Das sogenannte Schornsteinfegermonopol, das zuletzt nur noch in Deutschland existierte, gibt es nicht mehr. Das bedeutet, jeder Kehrbezirksinhaber muss sich alle sieben Jahre dem Wettbewerb stellen und sich neu um seinen Kehrbezirk bewerben.
Als zuständige Behörde hat der Landkreis Wolfenbüttel die dreizehn Kehrbezirke europaweit öffentlich ausgeschrieben. Die einzelnen Bewerber wurden auf ihre Eignung, Befähigung und fachliche Leistung geprüft. Die neun in dem Auswahlverfahren erfolgreichen Bewerber haben alle eine langjährige Berufserfahrung und führen eigene Betriebe.
Heute sieht man die Männer und Frauen in ihrer schwarzen Arbeitskleidung seltener auf den Dächern. Moderne Heizungen mit umweltfreundlichen Brennstoffen sorgen dafür, dass die Schornsteine nicht mehr häufig gefegt werden müssen. Dafür gibt es im Bereich Umweltschutz und Energietechnik neue Aufgabenfelder für die Zunftmitglieder. Sie sind kompetente Ansprechpartner rund um das Schornsteinfegerhandwerk, den Brandschutz und die Energieeinsparung. Darüber hinaus nehmen die Inhaber eines Kehrbezirks neben rein handwerklichen Leistungen, wie Mess,- Kehr- und Überprüfungsarbeiten, hoheitliche Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wahr. Beispielsweise zählen dazu die Durchführung der Feuerstättenschau, das Erlassen eines Feuerstättenbescheides und die Abnahme von Feuerungsanlagen.
Glücksbringer zu Gast bei Landrätin Steinbrügge
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