Wolfenbüttel. In mehreren Friedhofsbereichen der Stadt Wolfenbüttel seien zuletzt vermehrt nicht erlaubte persönliche Beigaben wie Engelfiguren, Kerzen oder Dekorationen abgelegt worden. Die Friedhofsverwaltung weist daher darauf hin, dass ab dem 5. Januar 2026 sämtliche unzulässigen Gegenstände entfernt und entsorgt werden. Angehörige werden gebeten, vorhandene Beigaben rechtzeitig mitzunehmen.
Natürlich sei das Bedürfnis groß, Verstorbenen auf individuelle Weise Nähe und Liebe auszudrücken. Gleichzeitig erfordern bestimmte Grabformen aber auch das Beachten besonderer Regeln, um ein harmonisches Gesamtbild und respektvolle Bedingungen für alle Trauernden zu gewährleisten, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung und erörtert, was gestattet ist.
Gemeinschaftsanlagen – klare Regeln für gemeinsame Orte des Gedenkens
An den Gemeinschaftsanlagen dürfen Gegenstände ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen abgelegt werden. Diese Struktur soll ein gepflegtes Gesamtbild und eine ruhige Atmosphäre für alle Trauernden sichern. Das Ablegen oder Befestigen von Engeln, Fotos oder anderen Gegenständen auf den Bronzeplatten ist nicht erlaubt, da es zu Beschädigungen führen kann und den Charakter der Anlage verändert.
Urnenbaumanlagen – naturnahe Gestaltung ohne individuelle Dekoration
In den Urnenbaumanlagen besteht generell ein Dekorationsverbot (mit Ausnahme der ersten Tage nach einer Beisetzung). Diese Bestattungsform lebt vom klaren, natürlichen Erscheinungsbild, das individuelle Beigaben grundsätzlich ausschließt.
Dauerreihengräber – einheitlich und pflegeleicht
Auch an Dauerreihengräbern gelten Regeln, die ein würdiges Gesamtbild sicherstellen sollen. Das Abstellen von Dekorationen auf oder neben den bepflanzten Flächen ist nicht gestattet, da es die Pflege erschwert und das Wachstum beeinträchtigt. Ebenso ist das Einpflanzen eigener Blumen oder Pflanzen untersagt.
Bitte um Mithilfe der Angehörigen
Da es zuletzt vermehrt zu Verstößen kam, bittet die Friedhofsverwaltung alle Angehörigen herzlich, persönliche Beigaben rechtzeitig zu entfernen und künftig nur die vorgesehenen Ablageflächen zu nutzen. So kann das würdige und gepflegte Erscheinungsbild der verschiedenen Begräbnisformen erhalten bleiben.
Die Friedhofsverwaltung dankt allen für ihre Kooperation. Mit gemeinsamer Rücksichtnahme können alle Trauernden in einem respektvollen und gepflegten Umfeld Abschied nehmen.

