Grenzwert erreicht: Landkreis empfiehlt Maskentragen in Wolfenbütteler Innenstadtbereichen

Ab dem Erreichen des zweiten kritischen Grenzwertes von 50 muss eine Maske dort getragen werden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Wie bereits berichtet, hat der Landkreis Wolfenbüttel den ersten kritischen Grenzwert von 35 Neuinfektionen verteilt auf sieben Tage und 100.000 Einwohner erreicht. Aufgrund der gestiegenen Corona-Neuinfektionen in Stadt und Landkreis Wolfenbüttel hat der Landkreis Wolfenbüttel daher eine Allgemeinverfügung erlassen, die festlegt, wo auch im Freien eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss. Die Allgemeinverfügung tritt am 28. Oktober in Kraft, wie die Stadt Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung berichtet.



Die neue Allgemeinverfügung besagt:


Ab einer Inzidenz von 35 oder mehr Fällen je 100.000 Einwohner gibt es eine Empfehlung zum Tragen einer Alltagsmaske zwischen 7 und 23 Uhr in folgenden Bereichen der Innenstadt: Lange Herzogstraße, Bärengasse, Krambuden, Großer Zimmerhof und Löwenstraße. Ab einer Inzidenz von 50 muss eine Alltagsmaske in diesen Bereichen in der Zeit von 7 bis 23 Uhr getragen werden.

Aktualisiert, 27. Oktober, 16:08 Uhr:



Der Landkreis Wolfenbüttel hat in einer Pressemitteilung Details zur etwaigen Maskenpflicht ab einer Inzidenz von 50 ergänzt.

Die erweiterte Maskenpflicht gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Verstöße gegen die erweiterte Maskenpflicht können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die erweiterte Maskenpflicht tritt ohne weitere Anordnung mit Bekanntgabe der Anzahl der Neuinfizierten in Kraft.

Die maßgebliche Information zur Anzahl der neuinfizierten Menschen innerhalb der letzten sieben Tage auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner (Inzidenz-Wert) gibt das Land Niedersachsen auf seiner Homepage bekannt.


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