Wolfenbüttel. Vom früheren Entertainment-Center Check-In am Wolfenbütteler Bahnhof ist nicht mehr viel übrig geblieben. Kino, Disko, Bowlingcenter - alles verschwunden. Nur das Hotel hält weiterhin die Stellung, und ein Fitnesscenter hat sich angesiedelt. Nach langer Planungszeit wurden im Frühjahr 2025 neue Pläne für das Areal bekannt. Große Pläne. Im Herbst trafen die Ratsgremien dann eine erste Entscheidung. Da seitdem wieder einige Zeit vergangen ist, fragte regionalHeute.de nach dem neuesten Stand.
Stadt Wolfenbüttel und AVW Immobilien AG, der die Immobilie gehört, hatten ein Entwicklungskonzept erarbeitet. Dieses sieht vor, die bestehenden Gebäude umzubauen und das angeschlossene Areal zu bebauen. Mit den geplanten Neu- und Ergänzungsbauten soll am südlichen Eingang zur Kernstadt ein lebendiges urbanes Quartier entwickelt werden, hieß es in einer Vorlage aus dem Mai 2025. Einzelheiten zu den Plänen findet man hier.
Eine erste Entscheidung
Ende Oktober, Anfang November letzten Jahres wurde dann durch die Politik der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Eine Voraussetzung dafür, dass es überhaupt weitergehen kann. Damals hieß es, der nächste Schritt sei die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung werde dann parallel zum Bebauungsplanverfahren „Bahnhofsbereich Süd-Ost“ weitergeführt. Doch was ist seitdem geschehen?
Wie ist der aktuelle Stand?
"Aktuell läuft die komplexe Planung mit vielen erforderlichen Fachgutachten, Abstimmungen und vertraglichen Vereinbarungen (Starkregenvorsorge, Überschwemmungsgebiet der Oker, verkehrliche Belange, der nahe gelegene Störfallbetrieb, städtebauliche Verträge etc.)", teilt Nadine Guttzeit für die Stadt Wolfenbüttel mit. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplanänderung werde erfolgen, sobald die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen dafür vorlägen.
Wann dies in etwa sein könnte, dazu gibt es keine Einschätzung. "Der Zeitraum für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Paragraph 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur Flächennutzungsplanänderung wird dann über die Tagespresse beziehungsweise das elektronische Amtsblatt der Stadt Wolfenbüttel bekanntgegeben", so Guttzeit abschließend.

