Wolfenbüttel. Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsweisen für die Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, sodass eine neue und gerechtere gesetzliche Regelung gefunden werden musste. Was kommt mit der Grundsteuerreform 2025 nun auf die Eigentümer zu? Darüber informiert die Stadt Wolfenbüttel.
Nach der Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer gegenüber dem Finanzamt und Neufestlegung des Hebesatzes, erhalten die Bürger Anfang des Jahres 2025 einen Grundsteuerbescheid der Stadt Wolfenbüttel. Ziel des Bundesgesetzgebers war und ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das heißt, dass die Gesamtheit der Steuerzahler durch die Reform nicht mehr belastet werden soll als bisher.
Zur Vermeidung von Haushaltsdefiziten hat der Gesetzgeber zwar die grundsätzliche Möglichkeit einer grundsätzlichen Steueranhebung eingeräumt – die Stadt Wolfenbüttel hat von dieser Regelung allerdings keinen Gebrauch gemacht. Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen wird. Das kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsvorgaben nicht nur rechtskonform, sondern wurde ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundesgesetzgeber gewünscht, erklärt die Stadt Wolfenbüttel.
Das sind die neuen Hebesätze
Um das Ziel der Aufkommensneutralität zu erreichen, hat der Rat der Stadt Wolfenbüttel in seiner Sitzung am 18. Dezember 2024 folgende Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen:
Grundsteuer A: Hebesatz 510 v. H.
Grundsteuer B: Hebesatz 670 v. H.
Zwischenzeitlich sind die meisten Grundstücke vom Finanzamt bewertet und neue Bescheide über die Grundsteuermessbeträge erlassen worden. Auf dieser Grundlage ergehen durch die Stadt Wolfenbüttel nun die Grundsteuerbescheide.
Neue Grundsteuerbescheide
Mit Datum vom 10. Januar 2025 erhalten alle Gebührenpflichtigen einen entsprechenden Grundsteuerbescheid. Außerdem wird diesem ein Informationsblatt zur Grundsteuerreform beigefügt.
In einzelnen Fällen kann die Umstellung mit Fehlern verbunden sein. Natürlich besteht im Falle von Unklarheiten, Einwendungen oder Fragen zum Inhalt des zugesandten Bescheides die Möglichkeit, sich in der Angelegenheit an das Finanzamt Wolfenbüttel sowie an die Abteilung Steuern und Gebühren der Stadt Wolfenbüttel zu wenden. Hierzu empfiehlt die Stadtverwaltung, die im Informationsblatt des Finanzamtes Wolfenbüttel sowie die im Bescheid genannten Kontaktdaten zu verwenden.
Weitere ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform können außerdem der Internetseite des Finanzministeriums unter https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-in-niedersachsen-215354.html entnommen werden.
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