Halt, Polizei: Verkehrswacht startet "Aktion Winterfest"


Für die zu erwartenden Witterungen im Winter sind besondere Regeln zu beachten. Symbolfoto: pixabay
Für die zu erwartenden Witterungen im Winter sind besondere Regeln zu beachten. Symbolfoto: pixabay

Wolfenbüttel. Damit Autofahrer und ihre Fahrzeuge auf den Wintereinbruch, der häufig plötzlich und unerwartet kommt, gut vorbereitet sind, veranstaltet die Verkehrswacht Wolfenbüttel in Zusammenarbeit mit der Firma Reifen-Hübener und der Polizei am 12. November die Aktion „Winterfestes Auto“. Dies kündigt die Verkehrswacht in einer Pressemitteilung an.


Auf der Adersheimer Straße, Ortseingang, Wolfenbüttel, werden ab 16:00 Uhr Autofahrer von der Polizei angehalten und von der Verkehrswacht Wolfenbüttel über die Vorbereitungen auf ein winterfestes Auto informiert.
Dirk Hübener, Firma Reifen-Hübener, und Horst Bittner, Verkehrswacht Wolfenbüttel, geben Tipps, was Autofahrer bei Eis, Schnee und schlechter Sicht beachten müssen.

Wer als Autofahrer sein Auto abends ungeschützt abstellt, hat in den Wintertagen morgens viel zu tun: Meist müssen die Scheiben freigekratzt werden. Wer es sich dabei zu leicht macht, riskiert ein Verwarngeld. Einige dieser Fehler stellt die Verkehrswacht vor:

Der Vorheizer

Manche Autofahrer starten den Wagen und lassen ihn auf der Straße einige Minuten warm laufen - Paragraf 30 Straßenverkehrsordnung klärt auf: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen.“ Wer dagegen verstößt, muss mit bis zu 35 Euro Verwarngeld rechnen.

Der Gucklochfahrer

Wer spät dran ist, kratzt notdürftig nur ein Guckloch frei. Ist erst einmal die Heizung angeschaltet, so denken manche, tauen die Scheiben schnell ab. Der Fahrer riskiert ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro. Gemäß Paragraph 23 StVO müssen sämtliche Fahrzeugscheiben komplett von Eis und Schnee befreit werden. Der Fahrer ist dafür verantwortliche, dass seine Sicht während der Fahrt nicht beeinträchtigt wird. Auch hier droht sonst ein Verwarngeld.

Der Lichtmuffel

Wenn es schneit, sollte der Autofahrer auch tagsüber an das Fahrlicht denken. Paragraf 17 StVO regelt es klar: „Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren.“ Wer sich nicht daran hält, riskiert ebenfalls ein Verwarngeld.

Winterreifenpflicht beachten


Dirk Hübener weist insbesondere auf die „Sommerreifenrutscher“ hin. Paragraf 2 Straßenverkehrsordnung regelt, dass Kraftfahrzeuge, die bei Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch am Straßenverkehr teilnehmen, mit geeigneten Reifen ausgerüstet sein müssen. Seit 2018 tragen diese Reifen ein Alpine-Symbol (3MPSF)(dreigezacktes Bergpiktogramm mit der Schneeflocke). Vorher hergestellte Reifen haben ein M+S-Symbol. Wer gegen diese sogenannte „Winterreifenpflicht“ verstößt, dem droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und zusätzlich kann es einen Punkt in Flensburg geben.

Zu guter Letztwerde allen angehaltenen Autofahrer ein Präsent der Firma Reifen-Hübener übergeben, welches Hilfsmittel wie Eiskratzer, Türschlossenteiser, Enteisungsspray und vieles mehr, enthält.


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