Herzog-August-Bibliothek erhält weitere Fördergelder vom Bund


Die Herzog-August-Bibliothek konnte sich Ausschreibungsgelder des Bundes sichern.

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Die Herzog-August-Bibliothek konnte sich Ausschreibungsgelder des Bundes sichern. Foto: Archiv | Foto: Archiv

Region. Insgesamt fünf historische niedersächsische Bibliotheken sollen mit 400.000 Euro aus Landesmitteln dabei unterstützt werden, historisches Kulturgut zu sichern. Dies erklärt das Landesministerium für Wissenschaft und Kultur in einer Pressemitteilung. Unter den unterstützten Bibliothek ist demnach auch die Wolfenbütteler Herzog-August Bibliothek.


Bei der diesjährigen Ausschreibungsrunde des Sonderprogramms der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Erhaltung schriftlichen Kulturguts konnten sich gleich fünf Einrichtungen aus Niedersachsen durchsetzen. Die Landesbibliothek Oldenburg, die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek in Hannover, die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, die Bibliothek der Hochschule für Musik, Theater und Medien in Hannover und die Herzog-August-Bilbiothek in Wolfenbüttel erhalten demnach insgesamt 193.208 Euro für den Schutz ihrer historischen Bücher, Zeitschriften und Handschriften. Das Land Niedersachsen stellt für die Vorhaben eine Kofinanzierung in Höhe von rund 200.000 Euro zur Verfügung. Damit konnten die Mittel im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt werden. „Alle eingereichten Anträge aus Niedersachsen konnten gefördert werden - das ist wirklich ein herausragender Erfolg", sagt Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler. „Die zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von insgesamt rund 400.000 Euro sind ein wichtiger Beitrag, das kulturelle Gedächtnis unseres Landes für die Nachwelt zu erhalten." Die Herzog-August-Bibliothek erhält demnach insgesant 38.400 Euro, mit denen der langfristige Erhalt des Helmstedter Universitätsbibliothek gewährleistet werden soll. Hierzu sollen spezielle Schutzverpackungen besorgt werden, mit denen die historischen Werke vorm Verfall geschützt werden sollen.