Hier wurden zuletzt häufiger Ratten gesichtet - Das sagt die Stadt

Was man tun sollte, wenn man auf dem eigenen Grundstück Ratten sichtet, und was im konkreten Fall getan wird, verrät die Stadt Wolfenbüttel auf Anfrage von regionalHeute.de.

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Symbolbild
Symbolbild | Foto: pixabay

Wolfenbüttel. Aus unserer Leserschaft kam der Hinweis, dass es aktuell im Bereich Martin-Luther-Straße / Schleiermacherstraße / Ludwig-Richter-Straße ein vermehrtes Aufkommen von Ratten geben soll. regionalHeute.de fragte daher bei der Stadt Wolfenbüttel an, was dort darüber bekannt ist und wie generell das Thema "Ratten" in der Lessingstadt gehandhabt wird.



"Der Stadt Wolfenbüttel ist bekannt, dass im Quartier der Martin-Luther-Straße / Schleiermacherstraße Rattensichtungen vorliegen", teilt Thorsten Raedlein, Pressesprecher der Stadt Wolfenbüttel, mit. Grundsätzlich sei für die Bekämpfung der Ratten aber zunächst der Grundstückseigentümer nach dem Niedersächsischen Rattenbekämpfungsgesetz zuständig.

Die ersten Maßnahmen


Bei Rattenmeldungen an die Stadt Wolfenbüttel würden die Grundstückseigentümer über die zu treffenden Erstmaßnahmen informiert. Erstmaßnahmen können zum Beispiel die Beseitigung möglicher Futter- oder Versteckmöglichkeiten oder das Aufstellen von handelsüblichen Köderfallen sein.

Die Gemeinde unterstütze die Eigentümer bei der Bekämpfung, wenn absehbar sei, dass eine Bekämpfung durch die Eigentümer nicht erfolgversprechend ist oder die Population geeignet ist, ein gesundheitliches Risiko für die Anwohner darzustellen. In diesem Fall werde über die Stadt Wolfenbüttel ein Schädlingsbekämpfer beauftragt, welcher die Eigentümer mit zusätzlichen Bekämpfungsmaßnahmen unterstützt.

Maßnahmen mit Anwohnern abgestimmt


"Dieser wurde auch bereits im Quartier rund um die Martin-Luther-Straße eingesetzt und koordiniert aktuell weitergehende Maßnahmen. Um eine möglichst effektive Bekämpfung vorzunehmen, ist hier eine Abstimmung der Maßnahmen mit den Betroffenen erforderlich. Durch die Stadt Wolfenbüttel wurde daher Kontakt zu den Eigentümern aufgenommen, die sich dankenswerterweise sehr kooperativ zeigen", berichtet Raedlein.

Um eine generelle Ansiedlung von Ratten auf privatem Grund und Boden zu verhindern, empfehle die Stadt Wolfenbüttel den Grundstückseigentümern, die eigenen Grundstücke regelmäßig zu begehen und nach Losungen und Bodenlöchern abzusuchen. Es solle nach Möglichkeit darauf verzichtet werden, Vögel oder andere Tiere auf dem Grundstück zu füttern. Sollte man zum Wohle der heimischen Tiere nicht darauf verzichten wollen, sollten die Futtermöglichkeiten möglichst nicht direkt auf dem Boden ausgelegt werden.

Den Ratten „ungemütlich“ machen


Unterschlupfmöglichkeiten für Ratten sollten untersucht und regelmäßig aufgewühlt oder umgeräumt werden, um es den Tieren möglichst „ungemütlich“ zu machen. Sollten Kleintiere auf dem Grundstück gehalten werden, sind deren Futterquellen zu verschließen, um einen permanenten Futterzugriff zu vermeiden.

Sollten dennoch Ratten auf dem Grundstück entdeckt werden, müsse die Stadt Wolfenbüttel auf jeden Fall über die Sichtung informiert werden und es seien entsprechende Erstmaßnahmen zu ergreifen. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz stellt weiteres Informationsmaterial zum Umgang mit Ratten zur Verfügung.

Keine Gesundheitsgefahr per se


"Die Stadt Wolfenbüttel weist zudem darauf hin, dass, auch wenn eine Sichtung durchaus Unbehagen auslösen kann, nicht jede Ratte per se eine Gesundheitsgefahr darstellt", so Thorsten Raedlein abschließend.