Wolfenbüttel. Die VdS Schadenverhütung GmbH hat im Auftrag des GDV (Gesamtverband der Versicherer) untersucht, wie viele der rund 22,4 Millionen Adressen in Deutschland in Überschwemmungsgebieten liegen und wie sie sich auf die Bundesländer und Kreise verteilen. Niedersachsen liegt dabei im unteren Drittel. Doch innerhalb von Niedersachsen ist ausgerechnet der Landkreis Wolfenbüttel am gefährdetsten, so der GDV.
Von den rund 2,6 Millionen Adressen in Niedersachsen sind knapp 24.000 hochwassergefährdet. Die Gebäude liegen in einem vorläufig gesicherten oder amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet beziehungsweise in sogenannten Hochwassergefahrenflächen. Die Adressen umfassen Wohnhäuser, gewerbliche Bauten, landwirtschaftliche oder öffentliche Gebäude.
Die prozentual meisten hochwassergefährdeten Gebäude in Niedersachsen liegen im Landkreis Wolfenbüttel – von den knapp 39.000 Adressen sind es 1.829 also 4,6 Prozent. 1.782 Adressen liegen dabei in vorläufig gesicherten oder amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten, nur 47 in sogenannten Hochwassergefahrenflächen.
Schäden in Milliardenhöhe vorprogrammiert
Die Untersuchung zeige konkret, wie immens die Hochwassergefahr in den Regionen ist und welches Katastrophenpotential dadurch entstanden ist, heißt es auf der Internetseite des GDV. „Obwohl die Zahlen amtlich und öffentlich bekannt sind, steht Prävention nicht auf der politischen Tagesordnung, sondern nur die Debatte um die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Naturgefahren“, sagt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. “Aufgrund des Klimawandels und damit häufiger auftretenden Wetterextremen sind Schäden in Milliardenhöhe vorprogrammiert.“
Neubaustopp gefordert
Die Versicherer fordern einen Neubaustopp in gefährdeten Gebieten. “Es ist gefährlich und gefährdend, dass in Überschwemmungsgebieten weiterhin Bauland ausgewiesen wird und neu gebaut werden darf”, sagt Käfer-Rohrbach. „Zu den bereits bestehenden, enormen Risiken kommen auch noch weitere dazu. Wir brauchen jetzt ein klares gesetzliches Bauverbot in Überschwemmungsgebieten.”
Zudem fordere der GDV, dass die bereits vorhandenen Gebäude in Risikogebieten besonders gegen Überschwemmungen geschützt werden können. „Für den technischen Hochwasserschutz durch die öffentliche Hand gibt es klare Regelwerke – diese müssen jedoch in der Praxis konsequent angewendet werden. Außerdem müssen Bund, Länder und Kommunen Präventionsmaßnahmen vorantreiben und hinreichend finanzieren”, sagt Käfer-Rohrbach.