Hochwasserschutzgebiet Wendessen: Wer gezahlt hat, muss mit dem Landkreis verhandeln

von Thorsten Raedlein




Wolfenbüttel. Nachdem es in Sachen Hochwasserschutzgebiet schon in der Ortsratssitzung hoch herging (WolfenbüttelHeute.de berichtete), sorgte das Vorgehen des Landkreises nun auch in der jüngsten Bauausschuss-Sitzung für Kopfschütteln bei Ratsherren, der Stadtverwaltung und den Zuschauern.

Da die Daten des Landes für die Berechnung des Überschwemmungsgebietes (ÜSG) der Altenau im Bereich Wendessen nicht korrekt waren, hat der Landkreis das Hochwasserschutzgebiet in Wendessen 2012 zu groß ausgewiesen. Drei Bauherren mussten daher im Rahmen ihres Bauantrages eine Ausnahmegenehmigung erwirken, beim Bau diverse Auflagen beachten – und entsprechend mehr Gebühren zahlen. Da die Daten auch der Stadt spanisch vorkamen, gab sie eine Prüfung in Auftrag. Ergebnis: das Gebiet ist nun deutlich kleiner – und die Häuser liegen außerhalb des Gebietet. Das vom Landkreis für das Land kassierte Geld soll es aber nicht zurückgeben. Aus dem Ortsrat kam der Vorschlag, die Stadt könne ja den Betroffenen aus Kulanz mit dem Grundstückspreis entgegenkommen. Diese Idee lehnte Stadtkämmerer Knut Foraita jedoch ab. "Die Betroffenen haben an den Landkreis gezahlt und müssen nun mit dem Landkreis verhandeln", betonte er.

Gleichwohl wünsche er sich eine bei der Berechnung der  Überschwemmungsflächen eine Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von einem auf fünf Kubikmeter. Ob man nun für eine Ausgleichsfläche gezahlt habe oder nicht, sei dem Wasser schließlich egal, das suche sich seinen Weg. Der Gesetzgeber müsste vielmehr überlegen, ob es nicht sinnvoller sei, das Eigentum der Menschen zu schützen anstatt dem Wasser Vorrang zu geben. Claudia Ferrara von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises lehnte dies jedoch ab, da das Wasserhaushaltsgesetz dies nicht vorsehe und man sich beim Landkreis einst intern auf den aktuellen Grenzwert geeinigt habe.