Hornburg. Die Gemeinde Schladen-Werla weist darauf hin, dass im Bereich der historischen Altstadt das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II (Kleinfeuerwerke wie Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Knallkörper) auch am 31. Dezember 2017 und am 1. Januar 2018 verboten ist.
Der Bereich der historischen Altstadt umfasst die Straßen Unterpfarrwinkel, Wasserstraße, Dammstraße, Knick, Brauerwinkel, Pfarrhofswinkel, Pfarrhofstraße, Mariengasse, Hinter der Mariengasse, Friedrich-Ebert-Platz, Marktstraße, Vorwerk, Vorwerkswinkel, Vor dem Vorwerkstor, Schlossbergstraße, Burggraben, Asseburger Straße/Montelabbateplatz, Hagenstraße, Neue Straße, Heinrich-Bäthmann-Straße, Parkplatz Posthof, der Kreuzungsbereich Wasserstraße / Vor dem Braunschweiger Tor / Rhodener Straße einschließlich Platz vor dem Feuerwehrgerätehaus, Am Teich, Ganterplatz, Goldgasse sowie Vor dem Dammtor einschließlich Parkplatz vor der Volksbank.
Unabhängig von diesen Straßen und Plätzen ist gemäß der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz außerdem das Abbrennen von Feuerwerksraketen in unmittelbarer Nähe (Abstand 200 Meter) von Reet- und Fachwerkhäusern verboten.
Auf die im Aushangkasten der Stadt Hornburg befindliche Bekanntmachung wird verwiesen. Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.113 Euro geahndet werden.
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