Hortplätze werden knapp: In Sickte entscheidet ein Punktesystem

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In Sickte werden ab dem Sommer die Hortplätze nicht reichen. Nach einem Punktesystem sollen die Plätze vergeben werden. Symbolfoto: Anke Donner
In Sickte werden ab dem Sommer die Hortplätze nicht reichen. Nach einem Punktesystem sollen die Plätze vergeben werden. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Sickte. Nach derzeitiger Prognose wird die Gemeinde Sickte ab dem 1. August nicht jeden durch Anmeldung beantragten Hortplatz bereitstellen können. Man gehe zurzeit davon aus, dass es an etwa 10 bis 20 Hortplätzen mangeln wird. Das geht aus einem Schreiben hervor, das dem Sozialausschuss der Gemeinde Sickte in seiner kommenden Sitzung vorgelegt werden soll.


Darin heißt es weiter, dass bestehende Verträge für Hortbetreuung weiterhin Bestandsschutz genießen würden, eine Ausweitung derHortkapazitäten, welche nur mit baulichen Erweiterungen möglich wäre, im Hinblickauf die hochwahrscheinliche Einrichtung eines Ganztagsschulbetriebes durch die Samtgemeinde Sickte in den nächsten Jahren ausscheidet. Spätestens dann würden dieerrichteten Erweiterungsbauten nicht mehr benötigt werden, teilt Sicktes Bürgermeister Marco Kelb mit.

Um die Hortplatzvergabe nicht der Willkür zu unterwerfen, soll diese anhand eines Punktesystems vollzogen werden. Die freien Hortplätze werden insofern nach der Reihung der höchsten Punktzahlen vergeben werden. Bei Punktgleichheit würde das Los entscheiden. Eine Nachrückerliste für die Kinder, die im Rahmen der punktebezogenen Vergabe keinen Platz erhalten, werde nach den selbigen Kriterien erstellt.

Die Kriterien des Punktesystems werden wie folgt festgelegt:

Berufstätigkeit

  • 1.1 Beide Sorgeberechtigten voll berufstätig (5 Pkt.) (ab 34 Wo./Std.)

  • 1.2 Einer Vollzeit, einer Teilzeit ( bis zu 8 Std./Wo. (1 Pkt.), bis zu 16 Std./Wo. (2 Pkt.), bis zu 24 Std./Wo. (3 Pkt.), bis 34 Std./Wo. (4 Pkt.))

  • 1.3 Beide Teilzeit ( Teilzeit je Person bis zu 8 Std./Wo. (0,5 Pkt.), bis zu 16 Std./Wo. (1 Pkt.), bis zu 24 Std./Wo. (1,5 Pkt.), bis 34 Std./Wo. (2 Pkt.))


Familienstand

  • Alleinerziehend (4 Pkt.)

  • Alleinerziehend berufstätig ( bis zu 8 Std./Wo. (1 Pkt.), bis zu 16 Std./Wo. (2 Pkt.), bis zu 24 Std./Wo. (3 Pkt.), bis 34 Std./Wo. (4 Pkt.), ab 34 Std./Wo. (5 Pkt.)


  • Arbeitszeitende von 12 Uhr bis 13 Uhr (1 Pkt.), bis 14 Uhr (2 Pkt.), bis 15 Uhr (3 Pkt.), ab 15 Uhr (4 Pkt.)

  • Geschwister - Geschwisterkind in Betreuung länger als 13.00 Uhr (3 Pkt.)

  • Alter des Kindes 4.1 Kind jünger als 8 Jahre (3 Pkt.)

  • Kind jünger als 10 Jahre (2 Pkt.)

  • bei Zuzug mit vorheriger Kindbetreuung (1 Pkt.)

  • Übergang - Kind hat bereits einen Kindergarten in der Gemeinde Sickte besucht (1 Pkt.)


Für besondere Härtefälle, die durch das Punktesystem nicht erfasst sind, können Ausnahmen zugelassen werden, teilt die Verwaltung mit. Das Vorliegen eines besonderen Härtefalls ist dann in der Anmeldung geltend zu machen und nachzuweisen. DieKindertagesstätten der Gemeinde Sickte werden mit einem Schreiben über die Situation und das Punktesystem informiert.


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