IHK Nord will Ausbaugesetz für Bundeswasserstraßen


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Die IHK Nord, die Arbeitsgemeinschaft 13 norddeutscher Industrie- und Handelskammern, verlangt vom Bund, anstelle der Neuordnung der See- und Binnenwasserstraßen ein Ausbaugesetz zu entwerfen. Den derzeitigen Reformplänen des Bundesverkehrsministeriums sei nicht zu entnehmen, welche Projekte zum Ausbau hoch frequentierter Hafenzufahrten, Flüsse und Kanäle im Einzelnen realisiert beziehungsweise eingestellt werden sollen. Am 29. Juni 2011 wird der Verkehrsausschuss des Bundestages über das Thema beraten.

Der IHK Nord-Vorsitzende Wolfgang Hering sagte: „Ein Ausbaugesetz analog zu den Verkehrsträgern Straße und Schiene könnte der Binnenschifffahrt und Seehafenwirtschaft endlich die seit Jahren versprochene Transparenz geben.“ Bis heute stellt der Bundesverkehrswegeplan für die Wasserwege nur einen unverbindlichen Rahmen dar. Dagegen sind die beiden Verkehrsträger Straße und Schiene durch das Fernstraßenausbaugesetz und das schienenwegeausbaugesetz bereits gleichgestellt. „Ein Wasserstraßenausbaugesetz ist deshalb überfällig“, so Hering.

Nach den Vorstellungen der IHK Nord soll mit einem entsprechenden Gesetz der Ausbau der Wasserstraßen nach einem vom Bundestag beschlossenen und in Dringlichkeitsstufen gegliederten Bedarfsplan erfolgen. Dieser sollte dann gleichzeitig mit den Plänen für die Fernstraßen und Schienenwege alle fünf Jahre an die aktuelle Verkehrsentwicklung angepasst und vom Bund finanziert werden. Im Gegensatz zur gegenwärtigen Situation würde dann auch für vordringliche Wasserstraßen-Projekte mehr Planungs- und Rechtssicherheit bestehen.

Die norddeutschen Industrie- und Handelskammern kritisierten erneut den Vorschlag der Bundesregierung, die Wasserwege ausschließlich nach Verkehrsaufkommen in Vorrang- und Nebennetze einzuteilen und entsprechend mit Investitionsgeldern auszustatten. Der IHK-Nord-Vorsitzende betonte: „Dieser Ansatz entbehrt jeglicher wissenschaftlicher Grundlage sowie praktischer Vernunft und lässt die Potenziale einzelner Flüsse und Kanäle auch in ihrer Netzwirkung völlig außer Acht. Wir können nicht nachvollziehen, warum das Verkehrsministerium hieran festhält.“


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