"Kann es sein, dass sich durch eine möglicherweise mehr als fragwürdige Geschäftsidee die einen extrem bereichern und die anderen - zunächst nichts ahnend - hohen finanziellen Schaden erleiden", fragt der in Abbenrode lebende Michael Hartig.
Hartig ist verärgert über seinen Mobilfunk-Anbieter Mobilcom-Debitel. Dieser hatte ihm auf seiner April-Rechnung einen Betrag in Höhe von rund 60 Euro für die Nutzung eines Sprachdienstes ausgewiesen. Ganze 1868 Sekunden soll Hartig demnach mit der Kurzwahlnummer 44441 eines Sport-Informationsdienstes verbunden gewesen sein. Der Abbenröder bestreitet dies wissentlich getan zu haben und beschwerte sich bei Mobilcom-Debitel.
"Eine Mitarbeiterin erläuterte mir, dass so etwas schon einmal vorkommen könne, wenn versehentlich die Tastensperre nicht aktiviert worden wäre", berichtet Hartig. Ein Mobilfunk-Betreiber müsse nach seiner Ansicht jedoch dafür sorgen, dass so etwas nicht unbeabsichtigt geschehen kann und diese Art von Kurzwahlen voreingestellt gesperrt sein müssten. "Ich habe den Eindruck, dass es sich bei der vermuteten Verknüpfung von leicht versehentlich auslösbaren Kurzwahlen mit extrem kostenpflichtigen Leistungen um eine fragwürdige und unlautere Geschäftsidee handelt", spekuliert Michael Hartig.
Tastensperre kann nicht verantwortlich gemacht werden
"Der Nutzer entscheidet sich selbst für die Anwahl der Kurzwahl, wir gehen nicht davon aus, dass hierfür eine nicht aktive Tastensperre verantwortlich gemacht werden kann", erklärt Annelena Kasztelan, PR-Managerin bei der für den Mobilfunk-Anbieter zuständigen freenet AG, gegenüber unserer Online-Zeitung. Auch wenn Michael Hartig sich nicht erinnern kann die Kurzwahlnummer des Sport-Informationsdienstes gewählt zu haben geht man bei Mobilcom-Debitel nicht von einer fehlerhaften Abrechnung aus. "In dem Fall des Herrn Hartig ist die Dienstenutzung sowohl in unserem technischen System als auch in dem des Mobilfunkanbieters nachweisbar. Vorliegend wurde am 19.03.13 um 11:05 Uhr für die Dauer von 1868 Sekunden ein Premium-Voice-Dienst unter der Kurzwahl 44441 genutzt."
Die Nutzung von Mehrwertdiensten hat man seitens Mobilcom-Debitel für Michael Hartig nun gesperrt. Bis zum 28. Februar 2014 hat er nun Sicherheit nicht wieder in die "Kostenfalle" zu geraten, anschließend endet sein Mobilfunk-Vertrag den er jetzt bereits gekündigt hat.
Der Abbenröder möchte andere nun warnen und auf die Möglichkeit durch Unachtsamkeit, bei einer nicht gesperrten Tastensperre, in die Kostenfalle zu tappen hinweisen.
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