[image=56328]Das Innenministerium hat am heutigen Dienstag Familie Lapine aus Cuxhaven mitgeteilt, dass der Status der Duldung unbefristet aufrecht erhalten wird und sich somit die Familie dauerhaft im Land Niedersachen aufhalten kann. Gleichzeitig ist es damit allen Familienangehörigen uneingeschränkt erlaubt, auch eine Beschäftigung aufzunehmen. Eine Abschiebung ist somit nicht vorgesehen.
Das Ministerium hat der Familie zudem nochmals Möglichkeiten aufgezeigt, um ihren Aufenthalt auf das gesamte Bundesgebiet ausdehnen zu können und eine spätere Einbürgerung zu ermöglichen. Dazu benötigt Familie Lapine eine Aufenthaltserlaubnis. Bereits vor einigen Wochen wurde Familie Lapine die Möglichkeit eingeräumt mit der Anordnung nach §23a eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erhalten. Voraussetzung ist die Vorlage gültiger Nationalpässe. Dies kann nur von Familie Lapine selbst organisiert werden.
Das Innenministerium hat für die Beschaffung der Personaldokumente Hilfestellungen sowohl der Ausländerbehörde als auch der Landesaufnahmebehörde angeboten. Zudem ist die Ausländerbehörde in Cuxhaven bereit, Herrn Lapine für die Reise nach Russland eine befristete Aufenthaltserlaubnis und einen Ausweisersatz auszustellen, damit er dann ohne Beantragung eines Visums wieder in das Bundesgebiet einreisen kann. Auch für die Beschaffung von Passersatzpapieren, die zur Einreise in die Russische Föderation benötigt werden, hat das Innenministerium nochmals die Unterstützung der Landesaufnahmebehörde angeboten.
Nur in Ausnahmefällen kann die Ausländerbehörde davon absehen, dass die Beschaffung eines Passes nicht von den Betroffenen erfolgen muss. Dafür muss allerdings ein Abschiebungshindernis nach § 60 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen. Ob Herrn Lapine bei Rückkehr nach Russland eine Gefahr drohen könnte, müsste in einem Asylfolgeverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geltend gemacht werden. Auch dies wurde der Familie in dem aktuellen Brief noch einmal aufgezeigt. Erst nach einer positiven Entscheidung des Bundesamtes kann die Ausländerbehörde von der Passpflicht absehen. Unabhängig von dieser Entscheidung hat die Familie Lapine durch die Duldung eine dauerhafte Zukunft in Niedersachsen.