Inzidenz über 10: Landkreis verschärft ab morgen Corona-Regeln

Unter anderem dürfen sich dann nur bis zu höchstens zehn Personen aus maximal zehn verschiedenen Haushalten treffen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Drei Tage hintereinander wurde die 7-Tages-Inzidenz überschritten. Im Landkreis Wolfenbüttel gelten daher ab dem morgigen Freitag wieder die Regelungen für eine 7-Tages-Inzidenz zwischen 10 und 35.Dies teilt der Landkreis am Donnerstagmittag mit.


Der Stufe 1 des Stufenplans des Landes und gilt, wenn ein erhöhtes Infektionsgeschehen festgestellt wird. Der Landkreis stellte das Überschreiten dieser relevanten Marke mit einer Allgemeinverfügung am heutigen Donnerstag fest. Laut Corona-Verordnung ist die Verschärfung der Regelungen kein Automatismus. Der Landkreis hat sich aber dafür entschieden, da die steigenden Zahlen nicht auf ein eingrenzbares, lokales Ereignis zurückzuführen sind, sondern auf mehreren voneinander unabhängigen Fällen beruhen.

Ab kommenden Freitag gilt im Landkreis Wolfenbüttel folgendes:


Kontaktbeschränkungen: Im privaten und öffentlichen Raum können sich bis zu höchstens zehn Personen aus maximal zehn verschiedenen Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden, wie auch vollständig Geimpfte und Genesene, nicht eingerechnet. Im öffentlichen Raum gilt weiterhin das Abstandsgebot. Kann der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, muss eine Maske getragen werden.
Gastronomie: Auch bei einer Inzidenz zwischen 10 und 35 besteht in Gastronomiebetrieben keine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher. In der Innen- und Außengastronomie ist eine Maske zu tragen, sofern nicht ein Sitzplatz eingenommen wird. Für den Saalbetrieb und private Feiern gilt, dass diese nur noch mit maximal 100 Personen stattfinden dürfen. Hierfür ist ein negatives Schnelltest-Ergebnis weiterhin erforderlich. Eine Maske ist zu tragen, außer an Tischen.

In der Gastronomie müssen weiterhin Kontaktdaten zur Nachverfolgung erhoben werden. Dies soll elektronisch über eine App, etwa die Luca-App, erfolgen. Eine alternative Dokumentation über Papier ist in Einzelfällen möglich.
Clubs und Diskotheken: Es gilt eine Personenbegrenzung auf 50 Prozent der zulässigen Personenkapazität des Betriebs. Der Zugang ist nur mit negativem Testnachweis bzw. Impf- oder Genesenennachweis möglich. Solange der Sitzplatz nicht eingenommen ist, gilt die Maskenpflicht.

Für touristische Übernachtungen ist wie bisher bei Anreise ein Test vorzulegen oder zu machen. Bei mehrtägigen Aufenthalten sind jetzt zusätzlich zwei weitere Tests pro Woche zu machen. Das gilt für Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und –häuser, Jugendherbergen sowie (Dauer-) Campingplätze.
Handel: Es gilt eine Maskenpflicht, jetzt auch wieder für Einzelhandelsparkplätze.
Wochenmarkt: Auf Wochenmärkten gilt wieder die Maskenpflicht, sowohl für die Kundschaft als auch für das Verkaufspersonal.
Sport: Der Landkreis rät dazu, insbesondere bei der Sportausübung mit Kontakt in geschlossenen Räumen, sich auch weiterhin regelmäßig testen zu lassen.
Veranstaltungen: Unter freiem Himmel sind Veranstaltungen jetzt noch mit bis zu 500 Personen möglich. In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit bis zu maximal 100 Personen im Stehen oder bis zu 500 sitzenden Personen möglich. Veranstaltungen sollen dem Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel möglichst drei Wochen vor Beginn mit dem dazugehörigen Hygienekonzept unter gesundheitsamt@lk-wf.de bekannt gemacht werden. Diese Frist benötigt der Landkreis, um eine infektionsrechtliche Beurteilung des Konzepts rechtzeitig vor der Veranstaltung zu ermöglichen.


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