Wolfenbüttel. Nachdem die Corona-Verordnung seit dem 2. Juni Lockerungen aufgrund der stabilen 7-Tages-Inzidenz von unter 50 ermöglicht hat, sind nun weitere Lockerungen in Aussicht. Die aktuelle Corona-Verordnung sieht weitere Lockerungen für Landkreise und Städte vor, die stabil an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter einer 7-Tages-Inzidenz von 35 liegen. Im Landkreis Wolfenbüttel ist diese Schwelle am heutigen Mittwoch erreicht, die Lockerungen treten laut Verordnung am übernächsten Tag in Kraft – also am kommenden Freitag, 11. Juni. Der Landkreis stellt das Unterschreiten dieser relevanten Marke mit einer Allgemeinverfügung fest, wie dieser in einer Pressemitteilung berichtet.
So würden die Schulen im Landkreis im Präsenzbetrieb („Szenario A“) bleiben. Eine Maskenpflicht entfalle. Auch die Kontaktbeschränkungen würden sich ändern. Im privaten und öffentlichen Raum könnten sich dann bis zu höchstens zehn Personen aus maximal drei verschiedenen Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden, wie auch vollständig Geimpfte und Genesene, nicht eingerechnet. Im öffentlichen Raum gelte weiterhin das Abstandsgebot. Könne der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, müsse eine Maske getragen werden.
Private Feiern wieder möglich
Einzelhandel, Wochenmärkte, Messen und gewerbliche Ausstellungen sowie körpernahe Dienstleistungen seien geöffnet und zulässig. Hygienekonzepte müssen vorliegen. Es gelte eine Maskenpflicht.
Sportanlagen und Schwimmbäder könnten mit entsprechendem Hygienekonzept öffnen. Eine Testpflicht sei nicht mehr vorgesehen. Der Landkreis rät dazu, insbesondere bei der Sportausübung mit Kontakt in geschlossenen Räumen, sich auch weiterhin regelmäßig testen zu lassen. Darüber hinaus gelte es weiterhin vorsichtig zu bleiben und möglichst draußen Sport zu treiben und auf Abstände zu achten.
Veranstaltungen vorher anmelden
Unter freiem Himmel seien Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen möglich. Die Veranstaltungen dürfen zeitweise, aber nicht durchgängig, im Stehen stattfinden. In geschlossenen Räumen seien Veranstaltungen mit bis zu maximal 100 Personen, zeitweise im Stehen, möglich oder bis zu 500 sitzenden Personen. Veranstaltungen sollen dem Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel drei Wochen vor Beginn mit dem dazugehörigen Hygienekonzept unter gesundheitsamt@lk-wf.de bekannt gemacht werden. Diese Frist benötige der Landkreis, um eine infektionsrechtliche Beurteilung des Konzepts rechtzeitig vor der Veranstaltung zu ermöglichen.
Verschärfungen bei steigenden Inzidenzen möglich
Wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz die 35 überschreitet, würden am übernächsten Tag erneut Verschärfungen in Kraft treten.
Aktuelle Informationen zu Corona im Landkreis gebe es unter www.lkwf.de/corona. Weitere Infos zur aktuellen Verordnung und die FAQ des Landes unter: www.niedersachsen.de