Auch bei einer Inzidenz unter 50 - Masken sollen weiter getragen werden

Der Landkreis appelliert an die Bevölkerung weiterhin an den festgelegten Straßen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Am gestrigen Dienstag lag der offizielle Inzidenzwert im Landkreis Wolfenbüttel seit längerer Zeit erstmalig wieder unter 50. Das hat Auswirkungen auf die Maskenpflicht auf den festgelegten Straßen in der Fußgängerzone Wolfenbüttels und Hornburg sowie an den Schulen. Aufgrund der dynamischen Situation ist damit zu rechnen, dass Inzidenzwerte innerhalb kurzer Zeit über- und dann wieder unterschritten werden. Daher bittet der Landkreis an den festgelegten Straßen sich und andere mit dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wie bisher zu schützen, wie dieser in einer Pressemitteilung berichtet.


Aus der bisherigen „Muss-“Regelung werde eine „Soll-“ Regelung. Daher würden auch die Hinweisschilder an diesen Orten stehenbleiben. Unabhängig vom aktuellen Inzidenzwert sei jede Person nach der aktuellen Corona Verordnung verpflichtet eine Mund-Nasen-bedeckung zu tragen, wenn sie den Abstand von 1,5 Metern zu anderen nicht nur vorübergehend einhalten könne.

„Jetzt ist Eigenverantwortung gefragt“, so Landrätin Christiana Steinbrügge. „Auch wenn der Inzidenzwert heute [Dienstag] unter 50 liegt, ist die Lage weiterhin angespannt. Es bleibt abzuwarten, ob der Wert dauerhaft deutlich unter dieser Grenze bleibt. Das Tragen der Maske bleibt ein wirksames Mittel gegen die Ausbreitung von Corona.“

Was gilt aktuell wo?


Laut Allgemeinverfügung des Landkreises gilt ab einem Inzidenzwert von 50 und höher eine erweiterte Maskenpflicht in der Langen Herzogstraße, Bärengasse, Krambuden, Großer Zimmerhof und Löwenstraße in Wolfenbüttel sowie in der Marktstraße in Hornburg. Bei einem Inzidenzwert unter 50 sei das Tragen einer Maske nicht verpflichtend, werde aber ab einem Wert von 35 dringend empfohlen.

Überschreitet der Landkreis einen Inzidenzwert von 50 Neuinfizierten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, sei im Sekundarbereich I- und II Bereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht immer verpflichtend. Vor Erreichen dieses Wertes könne eine Maskenpflicht auch aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamtes gelten.

Inzidenzwert des Landes entscheidend


Rechtlich maßgeblich sei der Inzidenzwert den das Land Niedersachsen täglich auf seiner Homepage unter veröffentlicht.


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