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Jagau: „Gesetze vorab auf Grundgesetzkonformität prüfen“

Die parteilose Kandidatin für den Bundestag und das Amt der Landrätin hat einen erheblichen Mangel bei der Gesetzgebung festgestellt

Christiane Jagau fordert ein unabhängiges Gremium, welches die Gesetze vor Verabschiedung überprüft.
Christiane Jagau fordert ein unabhängiges Gremium, welches die Gesetze vor Verabschiedung überprüft. | Foto: Christiane Jagau

„Es können Gesetze und Verordnungen durch den Bundestag, den Bundesrat und die „Ministerpräsidentenrunde“ erlassen werden, die dem Grundgesetz widersprechen“, wundert sich Jagau. Eine vorherige Kontrolle der Gesetze/Verordnungen über Verfassungskonformität sei vor der Verabschiedung und vor dem Inkrafttreten nicht vorgesehen. Dies habe sie durch eine kürzlich von ihr gestellte Anfrage an das Bundesverfassungsgericht am 01. Mai 2021 erfahren.

„Wir als Bürger haben, nachdem sie in Kraft getreten sind, mit unserem eigenen Geld die Möglichkeit, gegen diese mit Anwälten zu klagen. Ich erwarte als Steuerzahler und Bürger das Gesetze grundgesetzkonform erlassen werden.“

Jagau fordert deshalb: „Gesetze müssen vorher auf ihre Grundgesetzfähigkeit von einem unabhängigen und personell wechselnden Gremium überprüft werden. Wenn sie dieser Überprüfung nicht standhalten, können sie nicht beschlossen werden.“

Weitere Informationen unter: https://www.andereperspektiven.eu/


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