K.O.-Tropfen: Die Gefahr lauert im Glas

von Thorsten Raedlein


| Foto: Anke Donner)



Wolfenbüttel. Faschingszeit ist Partyzeit. Doch Vorsicht. Partybesucher sollten auf ihre Getränke aufpassen. Denn auf Festen, in Diskotheken oder Lokalen machen Unbekannte ihre Opfer durch sogenannte K.O.-Tropfen willenlos oder sogar bewusstlos, um sie anschließend zu berauben oder zu vergewaltigen. Im Gespräch mit Frank Oppermann von der Polizei Wolfenbüttel zeigt WolfenbüttelHeute.de, wie sich jeder schützen kann.

K.O.-Tropfen seien , so der Polizeisprecher, flüssige Drogen, die hilf-, willenlos oder gar bewusstlos machen. "Insbesondere auf Partys oder in Diskotheken geben die Täter diese Tropfen heimlich in die offenen Getränke ihrer Opfer. Manchmal zum Spaß, häufig, aber um das Opfer auszurauben oder sich an ihm zu vergehen", erklärt er. Bei den zumeist farb- und geruchlosen Tropfen könne es sich um Medikamente (Narkose- und Beruhigungsmittel) oder sogenannte Partydrogen wie GBL (Gammabutyrolacton) oder GHB (Gammahydroxybutyrat) handeln. GBL sei eine chemische Substanz, die sich im Körper in GHB umwandelt. GBL/GHB sei in der Partyszene zum Eigenkonsum weit verbreitet und als Liquid Ecstasy, Liquid X, Liquid E, Fantasy, Soap oder G- Juice bekannt. In Deutschland unterliege GHB dem Betäubungsmittelgesetz.

Die Einnahme von K.O.-Tropfen verlangsame die Aktivitäten des Gehirns und des zentralen Nervensystems. Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der Einnahme beginne die Wirkung, die bis zu vier Stunden, zum Teil auch erheblich länger anhalte. Nach anfänglicher Euphorie würden Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit folgen. Das Opfer werde willenlos, unter Umständen sogar bewusstlos. Habe es eine zu hohe Dosis erhalten, könne es zu ernsthaften Komplikationen bis hin zum Erstickungstod durch Atemlähmung kommen. „Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen. Häufig kann sich das Opfer gar nicht oder nur noch vage daran erinnern, was passiert ist“, erklärt Oppermann.

Habe man den Verdacht, K.O.-Tropfen bekommen zu haben, weil man sich nach dem Konsum eines Getränks anders fühle, zum Beispiel motorische oder psychische Auffälligkeiten spüre, die man sich nicht erklären könne, oder einen sogenannten Filmriss habe, sollte man schnellstens einen Arzt aufsuchen. K.O.-Tropfen könnten im Urin oder Blut nachgewiesen werden, allerdings nur bis wenige Stunden nach dem Konsum. Wichtig sei außerdem, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Denn das Verabreichen von K.O.-Tropfen könne verschiedene Straftatbestände erfüllen, beispielsweise gefährliche Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- oder Arzneimittelgesetz.

Tipps:


- Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
- Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
- Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
- Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
- Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke
nicht aus den Augen.
- Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für
das Opfer und verständigen das Personal.


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