Der von der Bundesregierung im März 2010 eingesetzte Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ hat am 30. November 2011 in seinem Abschlussbericht eine Vielzahl von Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und für immaterielle und materielle Hilfen für von sexuellem Missbrauch Betroffene beschlossen. Heute unterzeichneten die katholische und evangelische Kirche die „Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch zum ergänzenden Hilfesystem“ mit dem Bund.
„Ich freue mich, dass die Verhandlungen zur Beteiligung der Institutionen am Ergänzenden Hilfesystem nun zu diesem positiven Abschluss geführt haben“, betonte Staatssekretär Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der die Bundesregierung vertrat. „Dieser Schritt hat für die Betroffenen eine große Bedeutung. Die Kirchen leisten damit neben ihren finanziellen Hilfen einen weiteren wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung des Leids der Betroffenen. Ich appelliere nun auch an die anderen Institutionen, insbesondere an die, die am Runden Tisch vertreten waren, dem Beispiel der Kirchen zu folgen und ihrerseits Verantwortung für die Linderung dieses Leids zu übernehmen“, so Stroppe.
„Die Kirchen haben von Beginn an aktiv an der Erarbeitung der Empfehlungen des Runden Tisches mitgearbeitet und auch den Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bei seinen Kampagnen, dem Monitoring und im Fachbeirat unterstützt“, sagte Bischof Dr. Stephan Ackermann, der Beauftragte für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger der Deutschen Bischofskonferenz. „Für die Betroffenen hat die Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches zu ,Immateriellen und materiellen Hilfen‘ zentrale Bedeutung. Wir sehen darin eine weitere Maßnahme konsequenten Handelns gegen sexuellen Missbrauch. Durch unsere Mitarbeit am Runden Tisch sehen wir uns in der Verantwortung, auch diese Empfehlungen des Runden Tischs umzusetzen und uns – neben unserem eigenen seit März 2011 etablierten Hilfesystem - zu beteiligen. Wir erhoffen uns dadurch, auch andere Institutionen zu konsequenterem Handeln zu ermutigen. Es ist ein gutes Zeichen, dass eine entsprechende Vereinbarung schon bald auch von der Deutschen Ordensobernkonferenz unterzeichnet wird.“
„Wir haben uns bereits am Runden Tisch dafür eingesetzt, dass ein solches Hilfesystem geschaffen wird, denn wir werden uns unserer Verantwortung als Arbeitgeber nicht entziehen“, sagte Prälat Dr. Martin Dutzmann, der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesregierung und der Europäischen Union. Laut Dutzmann haben die evangelischen Landeskirchen auf den Abschluss der Vereinbarung hingearbeitet. Sie wollen im Sinne der Betroffenen auf die Beurteilung der sachkundigen und neutralen Clearingstelle bauen, die über die Erfordernisse und den Umfang der Hilfen für Betroffene Empfehlungen abgibt. Dort, wo bereits landeskirchliche Kommissionen über Hilfsangebote entschieden haben, kann eine Anrechnung erfolgen.
Die katholische Kirche und die evangelische Kirche übernehmen erneut Verantwortung und sind die ersten Institutionen, die sich am Ergänzenden Hilfesystem im institutionellen Bereich beteiligen. Sie erfüllen damit einen zentralen Punkt des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch, der in seinem Abschlussbericht die Errichtung eines gemeinsamen Hilfesystems von Bund, Ländern und verantwortlichen Institutionen für die Betroffenen gefordert hatte. Der vom Bund mit 50 Millionen Euro ausgestattete „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ (FSM) war zum 1. Mai 2013 als erster Teil des Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene sexueller Gewalt gestartet. Mittlerweile hat sich Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 1,03 Mio. Euro beteiligt und auch Bayern hat seine Bereitschaft angezeigt, in den Fonds einzuzahlen. Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich können über die Geschäftsstelle des FSM in Berlin subsidiär zu bestehenden Hilfesystemen und Rechtsansprüchen bis zum 30. April 2016 die Übernahme von Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen.
Die katholische und evangelische Kirche sind bei der Implementierung von Präventionsmaßnahmen und Verfahrensweisen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen schon seit Jahren maßgeblich aktiv. Mit der Beteiligung am Ergänzenden Hilfesystem gehen sie einen weiteren Schritt zur Unterstützung Betroffener.
Weitere Informationen zum Ergänzenden Hilfesystem erhalten Sie unter www.fonds-missbrauch.de
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