Wolfenbüttel. Das Aussetzen einer Katze an einer Bushaltestelle in der Hermann-Stehr-Straße sogt nicht nur beim Tierheim Wolfenbüttel und der Facebook-Gemeinschaft für Entsetzen und Wut. Nun hat sich auch die Tierrechtsorganisation PETA gemeldet und sogar eine Belohnung für Hinweise zur Tat ausgelobt.
Zuerst die gute Nachricht: Der Katze geht es soweit gut. Zumindest habe sie keine körperlichen Erkrankungen oder Verletzungen. "Ob und inwiefern sie traumatisiert ist, können wir nicht sagen", sagt Ute Rump, Leiterin des Wolfenbütteler Tierheims. Die noch junge Katze werde nun im Tierheim aufgepäppelt und von den Mitarbeitern verhätschelt, berichtet sie. "Es ist eine ganz liebe und zutrauliche Katze", sagt Ute Rump, die sich über die Unterstützung von PETA freut.
Was war geschehen?
Am vergangenen Samstagmorgen gegen 5.30 Uhr entdeckte eine Hundebesitzerin beim Gassigehen die weiße Katze. Sie war mit einem roten Geschirr an der Bank einer Bushaltestelle in der Hermann-Stehr-Straße festgebunden. Das arme Tier habe auf einem tropfnassen Bettlaken gekauert. Die Katze wurde ins Tierheim Wolfenbüttel gebracht. Dort war man entsetzt. Via Facebook bat um Hinweise zu Tier und Halter.
500 Euro Belohnung
Diesem Aufruf schließt sich nun auch PETA an. In einer Pressemitteilung verkündet die Tierrechtsorganisation, dass man bei der Aufklärung helfen wolle. Dazu setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, werde gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
„Wir möchten helfen aufzuklären, wer die Katze einfach angebunden und sich selbst überlassen hat“, so Lisa Bechtloff, Fachreferentin für Whistleblower-Fälle bei PETA. „Der oder die Halterin hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und stattdessen das Tierheim um Hilfe bitten müssen. Das hilflose Tier einfach auszusetzen und damit sein Leben zu riskieren, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden. Wir hoffen auf zielführende Hinweise aus der Bevölkerung, um das ehemalige Zuhause der Katze zu ermitteln.“
Aussetzen ist strafbar
Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten sei und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen könne. Dies könne mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greife auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.
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