Kein Beitrag zur Willkommenskultur der Lessingstadt Wolfenbüttel!?

von Max Förster


Aufsteller Waffenscheinfrei. Symbolbild. Foto: Max Förster
Aufsteller Waffenscheinfrei. Symbolbild. Foto: Max Förster | Foto: Max Förster



Wolfenbüttel. Im Nachfolgenden bringt Wolfenbüttels Erinnerer Jürgen Kumlehn seine Besorgnis um die Flüchtlinge zum Ausdruck. So würden Plakate und Aufsteller von Waffenläden die in Wolfenbüttel gelebte Willkommenskultur in ein falsches Licht rücken. Diesen Beitrag veröffentlicht regionalHeute.de an dieser Stelle ungekürzt und unkommentiert.



In der Praxis wird das Erfordernis der Zulassung dadurch umgangen, dass die Hersteller ihre Produkte als Tierabwehrsprays kennzeichnen, so dass sie nicht dem Waffengesetz unterliegen. Derartige Pfeffersprays dürfen von jedermann erworben, besessen und geführt werden. Ungeachtet dessen ist das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen, sowie auf dem Weg dorthin ein Verstoß gegen § 27 Abs. 1 Versammlungsgesetz, wenn sie ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind. Der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Menschen erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Wie bei allen Waffen entfällt die Strafbarkeit, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vorliegt. (https://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray, 19.2.2016)

In den USA fordern schwer bewaffnete Bürgermilizen die Bundesregierung heraus; in Österreich deckt
man sich massenhaft mit Schrotflinten ein; auch die Deutschen be­waffnen sich zunehmend, und aus den
Sprachrohren der deutschen Lobbyisten dröhnt es unverhohlen: An die Waffen! Wenn wir hier nicht bald
den Anfängen wehren, leben wir wirklich gefährlich.
"Zu den Waffen, Bürger", Roman Grafe in der ZEIT, 18.Februar 2016, S. 11

Jürgen Kumlehn
Erinnerer



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