Hannover. Ab kommenden Montag können Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten in Niedersachsen wieder öffnen, ohne Begrenzung der Öffnungszeiten, allerdings mit organisatorischen Einschränkungen. Neben den allgemeinen Regelungen zum Schutz vor Neuinfektionen wie etwa den Kontaktbeschränkungen, gibt es für die Gastronomie besondere Regeln zu beachten. Das teilt die Landesregierung in einer Pressemeldung mit.
So dürfen nur maximal 50 Prozent der vor der Corona bedingten Schließung vorhandenen Sitzplatzkapazitäten im Betrieb gleichzeitig belegt werden. Im Gastraum sind Tische in einem Mindestabstand von zwei Metern anzuordnen. Die Gäste sind angehalten, im Vorhinein zu reservieren. Als Kontaktdaten für eine Nachverfolgbarkeit müssen Gäste ihren Namen und eine Telefonnummer hinterlassen.
Keine Maskenpflicht am Tisch
Die Salatinsel muss geschlossen bleiben
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Die am Montag beginnende zweite Lockerungsstufe wird uns einige Freiheiten wiedergeben, sie ist aber auch mit Risiken verbunden. Die Regeln für das Gastgewerbe sollen dazu beitragen, die Corona-Infektionszahlen auf niedrigem Niveau zu halten. Wir sind uns bewusst, dass diese Einschränkungen eine große Herausforderung für das Gastgewerbe darstellen. Daher danke ich insbesondere dem DEHOGA für die konstruktive Unterstützung.“
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