[image=5e1764bc785549ede64ccc6a]Am 18. März werden in der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers neue Kirchenvorstände gewählt. Der Kirchenvorstand ist heute das zentrale Gremium der Kirchengemeinde, denn er trägt die Verantwortung für das kirchliche Leben in der Gemeinde. Superintendent Dr. Hans-Georg Sundermann stellt dazu fest:
„Auch wenn unsere Kirche von außen manchmal noch als Pastorenkirche wahrgenommen werden sollte – die wichtigsten Entscheidungen in den Gemeinden und im Kirchenkreis werden schon lange von den gewählten Kirchenvorstehern getroffen. Darum sollten evangelische Christen am 18. März auch wählen gehen.“
Kirchenvorstände haben in der evangelischen Kirche eine lange Tradition. Schon seit dem späten Mittelalter gibt es in den Städten Kirchengemeinden, in denen freie Bürger als „Älteste“, „Kirchenjuraten“ oder „Provisoren“ die Geschicke ihrer Gemeinden bestimmen und auch das Recht erwerben konnten, einen Pfarrer zu berufen. Seit der Reformation fiel ihnen dann die Aufgabe zu, den kirchlichen Grundbesitz zu verpachten und den Bauzustand der Kirche, Küsterei und der Schule zu überwachen. Außerdem wurde zusätzlich das Amt des „Diakons“ geschaffen, der das Vermögen verwaltete, das für die Armen gestiftet war.
Nach der bürgerlichen Revolution im Jahr 1848 wurden die Ämter der Vorsteher, Provisoren und Armenvorsteher durch einheitlich organisierte Kirchenvorstände ersetzt. Um noch mehr Beteiligungsrechte durchzusetzen, sollten sie von der Gemeinde gewählt werden. Frauen und Leute ohne Besitzstand hatten allerdings noch kein Wahlrecht.
Das änderte sich erst 1922 nach der endgültigen Trennung von Staat und Kirche. Es wurde eine „Kirchenverfassung“ verabschiedet. Vor allem das Wahlrecht wurde geändert: Für die KV-Wahlen galten nun die Grundsätze: allgemein – gleich – geheim – unmittelbar. Jedes Mitglied der Kirchengemeinde durfte wählen, Unterschiede aufgrund von Geschlecht, Besitz oder Stand wurden nicht mehr gemacht.
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