Kita-Streik: "Die Ungewissheit macht uns Sorgen"

von Thorsten Raedlein




Zahlreiche städtische Kitas sind seit Montag streikbedingt geschlossen. Wie lange der Streik noch dauern wird, ist noch völlig offen, mit einem schnellen Ende ist momentan eher nicht zu rechnen. Auch wenn viele Eltern Verständnis für die Forderungen der Erzieher zeigen, bleibt das Problem: Wohin mit dem Kind, wenn die Kita-Türen geschlossen sind? Ein Problem das auch Marco Fricke und seine Lebensgefährtin haben.

Ihre vierjährige Tochter Elena geht normaler Weise in den Kindergarten währen die Eltern zur Arbeit gehen. Marco Fricke arbeitet in Wolfenbüttel bei Lely, seine Freundin ist als Schulsekretärin in Braunschweig angestellt. Für beide beginnt der Arbeitstag um 6 beziehungsweise 7 Uhr. Das ist auch jetzt, wo die Kita-Türen geschlossen sind, so. Nur musste jetzt in Windeseile die Betreuung für die Tochter organisiert werden.

Zurück an den Verhandlungstisch


"Urlaub zu bekommen, daran war so kurzfristig nicht zu denken", berichtet Marco Fricke. Hier seien die Planungen ja schon längst gelaufen, andere Kollegen hätten gerade frei. In eine Notgruppe könne er seine Tochter auch nur schlecht bringen, da weder er noch seine Freundin einen Führerschein haben. Daher muss momentan die Familie helfen. "Allerdings ist dies auch nicht jeden Tag möglich, dann müssen wir improvisieren", sagt Fricke. Bei allem Verständnis für die Forderungen der Erzieherinnen, hofft er, dass bald wieder zum Verhandlungstisch zurück gekehrt wird. Denn am Ende trifft der Streik die Eltern, die zum einen sehen müssten, wie sie die Betreuung ihrer Kinder organisieren, zum anderen für etwas bezahlen, wofür sei keine Gegenleistung erhalten. "Vielleicht sollten statt zehn Prozent erst einmal fünf Prozent Erhöhung gefordert werden", meint Fricke. Dies wäre realistischer. Im nächsten Jahr könnte dann eine weitere Erhöhung folgen. "Die Ungewissheit, wie es weiter geht, macht uns schon Sorgen", betont Fricke. Er hofft, dass die Arbeitgeber aller Betroffenen auch weiterhin so viel Verständnis zeigen.

Aufsichtspflicht hat Vorrang


Eines vorweg: Der Arbeitgeber darf nicht einfach kündigen, wenn man der Arbeit wegen einer fehlenden Kinderbetreuung fern bleibt. Wichtig: Eltern sollten den Chef so schnell wie möglich informieren und auf keinen Fall unentschuldigt der Arbeit fern bleiben. Das könnte nämlich eine Abmahnung zur Folge haben. Rechtlich gesehen muss der Arbeitgeber Eltern aufgrund des Kita-Streiks nicht von der Arbeit freistellen, auch nicht unbezahlt. Meistens findet sich im offenen Gespräch eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist. Vielleicht können einige Aufgaben oder Arbeiten auch von zu Hause aus erledigt werden, oder ein Elternteil kann das Kind für ein paar Stunden mit zur Arbeit nehmen. Sollten keine alternative Unterbringungsmöglichkeit gefunden werden, müssen Eltern jedoch ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und auf ihr Kind aufpassen.

Übrigens: Ein Erstattungsanspruch von Gebühren für den Kindergarten besteht nicht. Es handelt sich für die Betreiber der Einrichtungen praktisch um „höhere Gewalt“, zumal Streiks grundgesetzlich erlaubt sind. Wenn Kosten für einen Babysitter oder Tagesmutter anfallen, müssen die Eltern diese selbst tragen. Manchmal hilft aber auch hier einfach mal beim Betreiber nachfragen, vielleicht wird wenigstens ein Teil der Kosten erstattet.


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