Wolfenbüttel. Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns bis Ende Januar müssen die Kitas auch ab Montag weitestgehend geschlossen bleiben. Wie die Notbetreuung n der Stadt Wolfenbüttel geregelt ist, geht aus einem Brief des Bürgermeisters Thomas Pink an die Eltern hervor.
Die Kitas sind bis zum 31. Januar grundsätzlich geschlossen. Die Betreuung der Kinder soll möglichst zu Hause erfolgen. Um die Eltern punktuell zu unterstützen, wird von Seiten des Bundes der Anspruch auf das "Kinderkrankengeld" ausgeweitet und gilt sodann auch für Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen, solange die Kitas geschlossen sind.
Wer hat ein Recht auf Notbetreuung?
Falls eine eigenständige Betreuung im eigenen Haushalt nicht möglich ist, dient die Notbetreuung gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung dazu, Kinder aufzunehmen,
- bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von öffentlichem Interesse tätig ist,
- bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht oder
- die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Absatz 1 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) werden.
Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen, wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
Ist eine Notbetreuung erforderlich, muss diese in den Kindertagesstätten angemeldet werden. Die Notbetreuung erfolgt in den Räumlichkeiten und auf dem Außengelände der Kitas nach den Vorgaben des Landes Niedersachsen in kleinen und getrennten Gruppen (sogenanntes "Szenario C"). Es darf aus Infektionsschutzgründen keine "Durchmischung" erfolgen, das bedeutet offene Konzepte und gruppenübergreifende Angebote finden in dieser Zeit nicht statt. Da auch die Erzieherinnen und Erzieher festen Gruppen zugeordnet werden, ist der Personaleinsatz in den Kitas nicht so flexibel möglich wie es in "normalen Zeiten" der Fall ist. Dadurch kann im laufenden Monat eine Randstundenbetreuung nicht erfolgen; die Notbetreuung für einen Ganztagsplatz umfasst acht, für einen Dreiviertelplatz sechs und für einen Halbtagsplatz vier Stunden am Tag.
Erstattung von Gebühren
Eltern, die ihre Kinder bis Ende Januar zu Hause betreuen, werden die für diesen Monat gezahlten Betreuungsgebühren sowie das Entgelt für das Mittagessen von städtischer Seite erstattet. Da in den vergangenen Tagen der Einzug der Gebühren und Entgelte bereits erfolgt ist, wird die Rückzahlung im Februar erfolgen.
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