Kleine Kirchstraße: Stadt verzichtet auf Abschleppkosten

von Max Förster


Halteverbot in der Kleinen Kirchstraße. Foto: Jan Borner
Halteverbot in der Kleinen Kirchstraße. Foto: Jan Borner | Foto: Jan Borner



Wolfenbüttel. Vier Autofahrer dürften sich geärgert haben, als sie am Donnerstag, 4. Februar, in der kleinen Kirchstraße vom Städtischen Ordnungsdienst abgeschleppt wurden. Grund dafür sei das widerrechtliche Nutzen von Parkplätzen gewesen, bei denen aufgrund der beginnenden Bauarbeiten in der Kleinen Kirchstraße Halteverbotsschilder aufgestellt wurden. Auf Anfrage unserer Online-Tageszeitung erklärte die Stadt nun, dass sie aus Kulanz die Kosten für das Abschleppen der Autos nicht in Rechnung  stellen wolle.

Aufgrund von Bauarbeiten an der Kleinen Kirchstraße (regionalHeute.de berichtete) gilt seit Donnerstag, 4. Februar, ein Halteverbot. "Um die Erreichbarkeit der Baustelle ermöglichen und die geänderte Verkehrsführung auf der Harzstraße und auch auf der Kleinen Kirchstraße (Umkehr der Einbahnstraße) einrichten zu können, mussten an besagtem Donnerstag rund ein Dutzend Fahrzeuge, die das Halteverbot nicht beachtet haben, festgestellt werden", erklärte Thorsten Raedlein, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Wolfenbüttel. Der Städtische Ordnungsdienst habe versucht, die Fahrzeugführer zu ermitteln, nicht alle konnten jedoch erreicht werden,so Thorsten Raedlein. Deshalb habe man vier Fahrzeuge abschleppen lassen. Ein Leser erklärte gegenüber regionalHeute.de, dass sie die kostenspielige Aktion jedoch für unverhältnismäßig und ein Strafzettel für ausreichend gehalten hätte.

Stadt zeigt sich entgegenkommend


Obwohl die Aufstellung der Halteverbote nach Angaben der Stadt fristgemäß 72 Stunden zuvor, also am Montag, 4. Februar, aufgestellt worden seien und die Stadt das Umsetzen der Fahrzeuge aufgrund hoher Kosten durch eine Verzögerung der Arbeiten als verhältnismäßig ansieht, zeigt sich die Stadt nun entgegenkommend. Sie verzichtet aus Kulanz darauf, den betroffenen Fahrzeughaltern die Kosten der Umsetzung in Rechnung zu stellen, erklärte Thorsten Raedlein. Stattdessen belasse man es bei einem Verwarngeld.

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