Kompetenzzentrum startet Werbekampagne: „Ich möchte wählen“

Seit 2019 also dürfen Menschen mit Beeinträchtigung gleichberechtigt an Wahlen teilnehmen. Doch längst sind nicht alle Hindernisse ausgeräumt.

Einige Projektteilnehmer der Aktion.
Einige Projektteilnehmer der Aktion. | Foto: Kompetenzzentrum Freiwilligenmanagement Elm-Asse

Remlingen. Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai organisiert das Kompetenzzentrum Freiwilligenmanagement Elm-Asse die Werbekampagne „Ich möchte wählen“. Mit der Aktion soll für die uneingeschränkte Teilhabe aller deutschen Bürger an Wahlen geworben, bestehende Missstände im Wahlsystem aufgezeigt sowie für Inklusion in allen Lebensbereichen sensibilisiert werden. Gefördert wird die Kampagne durch die Aktion Mensch.


Warum möchte ich wählen? Warum ist das inklusive Wahlrecht für (fast) alle wichtig und notwendig? Welche Schwierigkeiten und Hürden erschweren es mir oder machen es mir vielleicht sogar unmöglich zu wählen? Mit diesen Fragen haben sich die Teilnehmer der Werbekampagne „Ich möchte wählen“ in Workshops auseinandergesetzt. Die Ergebnisse werden nun in Form von Portrait-Fotos mit persönlichen Statements in den lokalen sowie den sozialen Medien präsentiert. Die fertigen Werke finden Sie auf der Homepage (www.freiwillig-engagiert.de) und den Social Media-Kanälen (Facebook: FWABSWF und Instagram: freiwilligenagentur.wf_bs) der Freiwilligenagentur Jugend-Soziales-Sport e.V. Unterstützt wird die Kampagne unter anderem von der Evangelischen Stiftung Neuerkerode und dem Flüchtlingsrat Elm-Asse.

Inklusives Wahlrecht für (fast) alle


Wahlen sind ein fundamentaler Bestandteil unseres demokratischen Rechtssystems und bieten deutschen Bundesbürger*innen eine Möglichkeit zur politischen Mitbestimmung. Insbesondere im so genannten „Superwahljahr“ 2021 mit Landtags- und Bundestagswahlen nehmen sie also einen ganz besonderen Stellenwert ein.

Dabei ist es überaus wichtig, dass alle Stimmen gleich viel zählen, unabhängig vom sozialen oder kulturellen Hintergrund der Personen. Sowohl das Recht, wählen zu dürfen, als auch die Gleichwertigkeit der Stimmen, sind im Grundgesetz verankert. Dadurch können alle deutschen Staatsbürger, die das 16. (kommunal- und Landtagswahlen) oder das 18. Lebensjahr (Bundestagswahlen) vollendet haben, gleichermaßen und gleichberechtigt die politische Ausrichtung mitbestimmen. Die Entscheidung des Bundestags von 2019, durch welche der Ausschluss von Menschen mit Beeinträchtigung aufgehoben wurde, hat dazu einen wesentlichen Beitrag geleistet.

Seit 2019 also dürfen Menschen mit Beeinträchtigung gleichberechtigt an Wahlen teilnehmen. Die Unterstützung durch so genannte Wahlbetreuer ist seitdem zulässig und die Parteien bieten mittlerweile ihre Wahlprogramme auch in leichter Sprache an. Doch längst nicht alle Hindernisse wurden ausgeräumt. So sind noch immer viele Wahllokale nicht ausreichend barrierefrei zugänglich, Menschen werden teilweise durch komplizierte Wahlprogramme ausgeschlossen oder bekommen nur über Umwege eine Wahlschablone, um trotz einer Beeinträchtigung des Sehens selbstständig wählen zu können. Dennoch wurden die Hürden für eine Teilhabe in den letzten Jahren stark gesenkt, sodass Menschen mit Beeinträchtigung weitgehend an Wahlen teilnehmen können.

Deutlich schlechtere Voraussetzungen gelten für Menschen mit Migrationshintergrund, die zwar schon seit Jahren oder Jahrzenten in Deutschland leben und sich eine Existenz aufgebaut haben, aber keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Sie sind aufgrund der Verfassung grundsätzlich nicht wahlberechtigt. Einzig die so genannten „EU-Ausländer“ dürfen zumindest auf Kommunalebene mitbestimmen.


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