Krötenwanderung: Tierschützer fordern Straßensperrung

Sollte auf dem Streckenabschnitt zwischen Lucklum und Volzum eine Straßensperrung erfolgen? Die Behörde hat darauf eine klare Antwort.

von Kathrin Kühn


Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Volzum. Eine Gruppe von Tierschützern hatte unsere Redaktion darauf hingewiesen, dass eine Straßensperrung auf dem Streckenabschnitt der L 629 zwischen Lucklum und Volzum zugunsten einer gesicherten Krötenwanderung von der Seite der Verwaltung weder gewünscht noch umgesetzt werden würde. Aus Sicht der Tierschützer sei dies aber dringend nötig. regionalHeute.de hat bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nachgefragt.


"Die L 629 ist während der Wanderzeit der Amphibien mit einem sogenannten Krötenzaun versehen und in diesem Zeitraum auf 50 km/h geschwindigkeitsbeschränkt", so die Aussage der Behörde. Gemäß der Straßenverkehrsordnung sei eine Errichtung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort geboten, wo sie zwingend erforderlich sei. Dies beträfe diesen besonderen Streckenabschnitt nicht, da durch die Existenz des Krötenzauns und der gedrosselten Höchstgeschwindigkeit bereits Vorkehrungen zum Schutz der Amphibien getroffen worden sei.

Eine Straßensperrung wie sie die Amphibienschützer fordern, sei damit nicht möglich. Solch eine Maßnahme würde laut Behörde einen erheblichen Eingriff in den fließenden Verkehr bedeuten und sei durch die anderen dort durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen nicht zwingend nötig.